Die rechtliche Grundlage für die Jägerprüfung in Niedersachsen ist die Verordnung über die Jäger- und Falknerprüfung vom 30. August 2005. Nach diesen Vorgaben richtet sich die Durchführung der Jägerprüfung. Die Jägerprüfung gliedert sich in drei Teile, die Schießprüfung mit Büchse und Flinte, die schriftliche und die mündlich-praktische Prüfung.
Die Prüflinge werden im schriftlichen und mündlich-praktischen Teil jeweils in fünf Fachgebieten geprüft. Hierbei müssen sie ihr Wissen über Wild und andere frei lebende Tierarten, über Jagdwaffen und Fanggeräte, über Naturschutz, Hege und den Jagdbetrieb, die Behandlung des erlegten Wildes, Wildkrankheiten, Jagdhunde und jagdliches Brauchtum sowie über das Jagd- und Waffenrecht und andere relevante Rechtsbereiche unter Beweis stellen.
Hinweise für den schriftlichen Teil der Jägerprüfung in Niedersachsen
Als Grundlage für den schriftlichen Teil der Jägerprüfung in Niedersachsen hat das Niedersächsische Ministerium für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz als oberste Jagdbehörde einen Fragenkatalog im Antwort-Wahl-Verfahren (multiple-choice) erstellt. Inhaltlich ist der Fragenkatalog entsprechend der Verordnung in fünf Fachgebiete gegliedert. Der Fragenkatalog wird durch die oberste Jagdbehörde ständig weiterentwickelt bzw. inhaltlich überarbeitet. Der jeweils aktuelle Stand des Fragenkatalogs wird den Jagdbehörden bekannt gegeben.
Der Fragenkatalog steht ausschließlich den Jagdbehörden bei den Landkreisen, kreisfreien Städten und der Region Hannover zur Durchführung der Jägerprüfungen zur Verfügung.
Zur Vorbereitung auf die Jägerprüfung dienen die unten stehenden Prüfungsfragen und Antworten.
Für die bei der schriftlichen Prüfung zu bearbeitenden Fragebögen wählt das vorsitzende Mitglied der Jägerprüfungskommission jeweils 20 Fragen je Fachgebiet aus dem Fragenkatalog aus.
Zu jeder Frage sind mehrere Antwortvorschläge vorgegeben, wobei eine oder zwei Antworten richtig sein können. Bei einigen Fragen ergibt sich aus der Fragestellung, wie viele Antworten richtig sind. Fragen, bei denen alle Antworten richtig oder falsch sind, kommen nicht vor.
Im schriftlichen Teil der Jägerprüfung erhält jeder Prüfungsbewerber je Fachgebiet einen Fragebogen mit 20 Fragen mit jeweils mehreren Antwortvorschlägen. Die Antwortvorschläge sind durch Buchstaben (a, b, c, usw.) gekennzeichnet. Bei jeder Fragennummer werden die aus den Antwortalternativen für richtig erachtete Antworten auf den dazu vorgesehenen Feldern angekreuzt. Das Ankreuzen von Feldern ist so vorzunehmen, dass jedes Kreuz eindeutig einem einzigen Feld zugeordnet werden kann. Andernfalls, d. h. insb. wenn die vorgegebene Feldumrandung beim Ankreuzen nicht eingehalten wird, gilt das jeweilige Kreuz als nicht vorhanden und wird für keines der in Betracht kommenden Felder als Antwort gewertet.
Verordnung über die Jäger- und die Falknerprüfung
Fragenkatalog zur Vorbereitung auf die Jägerprüfung (Stand: Oktober 2009)
- Fachgebiet 1: Dem Jagdrecht unterliegende und andere frei lebende Tiere (PDF, 207 KB)
- Fachgebiet 2: Jagdwaffen und Fanggeräte (PDF, 312 KB)
- Fachgebiet 3: Naturschutz, Hege und Jagdbetrieb (PDF, 278 KB)
- Fachgebiet 4: Behandlung des erlegten Wildes, Wildkrankheiten, Jagdhundewesen, jagdliches Brauchtum (PDF, 285 KB)
- Fachgebíet 5: Jagdrecht und verwandtes Recht (PDF, 430 KB)
Fragenkatalog mit Kennzeichnung der richtigen Antworten
- Fachgebiet 1 (PDF, 218 KB)
- Fachgebiet 2 (PDF, 326 KB)
- Fachgebiet 3 (PDF, 294 KB)
- Fachgebiet 4 (PDF, 298 KB)
- Fachgebiet 5 (PDF, 449 KB)
Urheberrechtshinweis zum Fragenkatalog zur Vorbereitung auf die Jägerprüfung
Alle Inhalte dieses Fragenkataloges, insbesondere Texte, Fotografien und Grafiken, sind urheberrechtlich geschützt (Copyright). Das Urheberrecht liegt, soweit nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, beim Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung.
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