Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Niedersachsen klar Logo

Frühling: Hunde müssen an die Leine!

Hannover. Das Landwirtschaftsministerium bittet Hundebesitzer, dem Leinenzwang im Zeitraum vom 1. April bis zum 15. Juli nachzukommen und ihre Hunde nur noch angeleint in der freien Landschaft, das heißt außerhalb geschlossener Ortschaften, zu führen. Dies dient dem Schutz von trächtigen Wildtieren, Boden brütenden Vögeln und Jungtieren, die jetzt besonders gefährdet durch freilaufende Hunde sind. Hierbei ist zu beachten, dass einige wildlebende Tiere im Falle einer empfindlichen Störung die Versorgung ihres Nachwuchses einstellen. Eine Gefahr geht nicht ausschließlich vom Jagdtrieb der Hunde aus, sondern auch von vermeintlich harmlosem Stöbern und Spielen.

Da viele freilebende Tiere auch Parks und Grünanlagen, in denen keine allgemeine Leinenpflicht besteht, zur Aufzucht ihres Nachwuchses nutzen, werden Hundehalter gebeten, ihre Hunde auch in innerstädtischen Bereichen nicht frei laufen zu lassen und besonders aufmerksam zu sein.

Darüber hinaus können in ausgewiesenen Gebieten, wie zum Beispiel öffentlichen Parks oder Landschaftsschutzgebieten, gesonderte Regelungen für die Anleinpflicht gelten. Informationen hierzu werden in der Regel auf Schildern an Ort und Stelle bereitgestellt.


Presseinformation Bildrechte: grafolux & eye-server

Artikel-Informationen

erstellt am:
29.03.2011

Ansprechpartner/in:
Dr. Gert Hahne

Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Pressesprecher
Calenberger Str. 2
30169 Hannover
Tel: (0511)120-2138
Fax: (0511)120-2382

http://www.ml.niedersachsen.de

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln