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Verdacht auf Vogelgrippe im Landkreis Lüneburg vorerst nicht bestätigt

Keine Geflügelpest bei erlegter Stockente im Landkreis Cuxhaven


HANNOVER. In zwei Verdachtsfällen auf Vogelgrippe liegen nun die ersten Ergebnisse vor: Demnach hat sich in einem Betrieb mit Gänse-, Enten- und Hühnerhaltung im Landkreis Lüneburg nach ersten vorliegenden Untersuchungen des Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) der Verdacht nicht bestätigt. Allerdings muss hier noch die Untersuchung durch das nationale Referenzlabor Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) auf der Insel Riems abgewartet werden. Die FLI-Untersuchung im zweiten Fall liegt dagegen bereits vor: Bei einer im Landkreis Cuxhaven erlegten Stockente handelt es sich um die niedrigpathogene Form der Aviären Influenza mit dem Subtyp H5N1. Damit handelt es sich nicht um Geflügelpest. Diese milde Form der Vogelgrippe bei einem Wildvogel erfordert also keine weiteren Maßnahmen gemäß der Geflügelpest-Verordnung. Hinzu kommt, dass in der näheren Umgebung des Abschussortes keine Geflügelhaltungen vorhanden sind.

Niedersachsens Landwirtschaftsminister Christian Meyer rief gleichwohl alle Geflügelhalter dazu auf, „die Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen zu beachten. Es ist zum Beispiel sehr zu empfehlen, besonderes Augenmerk auf Schleusen, Desinfektionsmatten und Schutzkleidung für Besucher zu legen. Hilfreich dürfte sicher auch eine Buchführung über Besuche sowie eintreffende und ausgehende Lieferungen sein.“ Die Geflügelwirtschaft hat ebenfalls ihre Mitglieder in einem Rundschreiben zu besonderer Wachsamkeit aufgerufen.

Bei dem Betrieb im Landkreis Lüneburg waren bei einigen Tieren im Zuge des Hausgeflügelmonitorings H5-Antikörper festgestellt worden. Die nun ersten vorliegenden Untersuchungsergebnisse seitens des LAVES mittels Tupferproben ergaben allesamt virologisch negative Resultate. „Alle Tiere sind klinisch unauffällig. Das ist erfreulich“, so der Landwirtschaftsminister. „Wir müssen die endgültige Bestätigung dieses Ergebnisses durch das nationale Referenzlabor FLI jedoch noch abwarten.“

Die Verdachtsfälle in den beiden Landkreisen waren dank des von Niedersachsen praktizierten Hausgeflügel- und Wildvogelmonitorings zutage getreten. Nach derzeitigem Stand sind dieses Jahr im Zuge des Hausgeflügel-Monitorings 124 Bestände und im Zuge des Wildvogel-Monitorings insgesamt 571 Tiere untersucht worden.

Presseinformation Bildrechte: grafolux & eye-server

Artikel-Informationen

erstellt am:
18.12.2015

Ansprechpartner/in:
Klaus Jongebloed

Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Calenberger Str. 2
30169 Hannover
Tel: 0511-120-2095
Fax: 05 11/1 20-23 82

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