Keine Gesundheitsgefährdung zu erwarten; Eier dürfen jedoch nicht als Bio-Ware vermarktet werden
Öko-Hühnerfutter war mit Pflanzenschutzmitteln belastet
Sonnenblumenpresskuchen aus der Ukraine – Eier dürfen nicht als Bio-Ware vermarktet werden
HANNOVER.Zwei weitere Bio-Legehennenbetriebe im Weser-Ems-Gebiet dürfen in den nächsten sechs Wochen weder Eier noch Schlachterzeugnisse als Öko-Produkte vermarkten. Eine Vermarktung als konventionelle Ware bleibt hingegen erlaubt. Grund für diese Anordnung sind amtliche Untersuchungsergebnisse von Futterproben in diesen beiden Betrieben. Das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) hat festgestellt, dass das an die beiden Öko-Legehennenhalter gelieferte Mischfutter eines Futtermittelherstellers aus Mecklenburg-Vorpommern Pflanzenschutzmittelrückstände aufwies. Den beiden Betrieben war bereits nach Bekanntwerden des Verdachts vorsorglich die Bio-Vermarktung untersagt worden.
Die Ursache der Kontaminierung liegt den Untersuchungen zufolge erneut in aus der Ukraine stammenden Bio-Sonnenblumenpresskuchen. Die jetzt betroffene Charge ist demnach von einem niederländischen Händler über den Hafen Brake nach Mecklenburg-Vorpommern geliefert und dort weiterverarbeitet worden. Wie die dortigen Behörden mitteilten, seien in Mecklenburg-Vorpommern jetzt 22 landwirtschaftliche Betriebe für die Bio-Vermarktung gesperrt worden. Unter den weiteren 30 Betrieben, die in anderen Bundesländern aus Mecklenburg-Vorpommern beliefert wurden, befinden sich auch die zwei Betriebe aus Niedersachsen.
Bereits im Dezember 2014 waren 18 niedersächsische Betriebe wegen der Verfütterung von belastetem Futter für die Bio-Vermarktung gesperrt worden. Das Futter wurde in einer Lieferung über Rotterdam eingeführt und in den Niederlanden verarbeitet. Weil in der ökologischen Tierhaltung nur Futter eingesetzt werden darf, das den Anforderungen der Verordnung für den biologischen Landbau entspricht, dürfen dementsprechend Eier nicht als Öko-Ware vermarktet werden. Die Proben der Eier hatten allerdings im Dezember vorigen Jahres in allen Fällen keinen Nachweis von Pflanzenschutzmittel-Rückständen ergeben. Von einer Gesundheitsgefährdung der Verbraucher ist deshalb nicht auszugehen.
Artikel-Informationen
erstellt am:
13.01.2015
Ansprechpartner/in:
Klaus Jongebloed
Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
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