Fördergegenstand:
Vorhaben zur Bewirtschaftung der Wasserressourcen sowie konzeptionelle Vorarbeiten, Erhebungen und Planungsleistungen.
Zuwendungsempfänger:
Gemeinden und Gemeindeverbände, Wasserverbände sowie vergleichbare Körperschaften im Konvergenzgebiet..
Förderhöhe:
Zuschuss von bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten.
Nähere Angaben zur Maßnahme finden Sie im Programm PROFIL Teil 3 Kap. 5.3.1.2.5.4, Seite 247.
Ansprechpartner:
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung
Abteilung 1, Referat 104.1
Herr Narten
Tel. (0511) 120 - 2227
E-Mail: fritz.narten@ml.niedersachsen.de
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