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Tiere im Zoo

Im Zoo haben Besucher die Möglichkeit, lebende Haus- und Wildtiere zu sehen. Der Zoo sieht sich den Aufgaben Erziehung, Forschung und Naturschutz besonders verpflichtet. Diesem Anspruch kann er nur gerecht werden, wenn durch die Struktur der Gehege: Ruheplatz, Stellen für Komfortverhalten, z. T. Wasserangebot und die Zusammensetzung der Gruppen, den Tieren ein ihren Bedürfnissen entsprechender Lebensraum angeboten wird, auch wenn dadurch der Zoobesucher nicht jederzeit jedes Tier sehen kann. Für die tierschutzgerechte Haltung von Säugetieren hat das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) ein Gutachten über Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren (vom 10. Juni 1996) herausgegeben. Ferner gibt es Mindestanforderungen an die Haltung von Greifvögeln und Eulen (vom 10. Januar 1994) sowie für Papageien (vom 10. Januar 1995), die über die Internet-Seiten des BMVEL (unter Tierschutz) abzurufen sind. Die Anwendung im Einzelnen ist in Niedersachsen durch Erlass geregelt.

Literatur/Informationen:

  • Gutachten über Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren – herausgegeben vom Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, Postanschrift: Postfach 14 02 70, 53107 Bonn.
  • Mindestanforderungen an die Haltung von Greifvögeln und Eulen – herausgegeben vom Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, Postanschrift: Postfach 14 02 70, 53107 Bonn.
  • Mindestanforderungen an die Haltung von Papageien – herausgegeben vom Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, Postanschrift: Postfach 14 02 70, 53107 Bonn.
  • Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hinsichtlich der Erteilung von Erlaubnissen und Genehmigungen nach § 11 Tierschutzgesetz und § 45 Niedersächsisches Naturschutzgesetz ; Tierschutzrechtliche Beurteilung von Tiergehegen, Zoos und ähnlichen Einrichtungen vom 03.11.2000, VORIS 78530 00 00 00 033

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