Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Erlass einer Sondergebietsverordnung für zwei Jahre

Neue Regeln für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im Alten Land

Der Bund hat die Sondergebietsverordnung für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im Alten Land für die laufende Vegetationsperiode erlassen. Auf Grund der hohen Gewässerdichte im Alten Land können die Regelabstände bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln nicht eingehalten werden. Das Alte Land ist mit der Obstproduktion ein wichtiger Wirtschaftszweig für die Region. Es hat einen wichtigen landeskulturellen Wert und typische, die Landschaft prägende streifenförmige Beetstrukturen, verbunden mit einer langen bäuerlichen Altländer Tradition. Das Alte Land ist eine einzigartige Kulturlandschaft und es gilt diese nach Möglichkeit zu erhalten. Für bestimmte Pflanzenschutzmittel werden daher von den mit der jeweiligen Zulassung festgesetzten Auflagen und Anwendungsbestimmungen abweichende Anforderungen festgelegt.

Mit dem neuen Pflanzenschutzgesetz ist die Zuständigkeit für eine Sondergebietsverordnung im Jahr 2012 von den zuständigen Behörden der Länder auf den Bund übergegangen. Die bisherige Allgemeinverfügung hatte damit keine Rechtsgrundlage mehr. Das Land Niedersachsen und die Freie und Hansestadt Hamburg haben daher gemeinsam die genannte Sondergebietsverordnung beantragt. Die bisherige und bewährte Allgemeinverfügung war Grundlage für die neue Verordnung.

Dazu erklären Staatssekretär Udo Paschedag und Staatrat Dr. Bernd Egert: „Wir freuen uns, dass es zur neuen Saison gelungen ist, diese Verordnung auf den Weg zu bringen. Für die ökologisch und konventionell wirtschaftenden Betriebe besteht nun Rechtssicherheit in Bezug auf die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Es ist nunmehr auch im Alten Land weiterhin möglich, qualitativ hochwertiges Obst zu erzeugen. Zum Schutz der Umwelt wurden zusätzliche, von den regulären Bestimmungen abweichende Risikominderungsmaßnahmen festgeschrieben.“

Als Voraussetzung für die Sondergebietsverordnung, die zunächst auf zwei Jahre befristet ist und eine Ausnahme für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln darstellt, wurde als wichtiger Baustein ein Gebietsmanagementplan vereinbart. Mit allen Beteiligten sind weitere Maßnahmen festzulegen, um unvermeidliche Einträge von Pflanzenschutzmitteln zu nachteiligen Auswirkungen auf die Gewässerfauna und- flora zu verringern.

Hierzu gehören:

Angepasste Gewässerunterhaltung und entsprechende Schulungen der Obstbauern

Ausweisung/Anlage von Gewässerrandstreifen sowie besonders gestalterische Maßnahmen an Beregnungsteichen

Maßnahmen zur Verbesserung der biologischen Durchgängigkeit der Gewässer für Wasserorganismen

Intensive Schulungen der Obstbauern über die Anwendung und Risiken von Pflanzenschutzmitteln, speziell bei gewässernaher Anwendung

Der Erfolg der Maßnahmen ist den Bundesbehörden nach zwei Jahren nachzuweisen und eine Voraussetzung für die notwendige Folgeverordnung.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
08.05.2013

Ansprechpartner/in:
Natascha Manski

Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Pressesprecherin
Calenberger Str. 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-2137
Fax: 0511/120-2382

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