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Meyer: Gebühren für Lebensmittelkontrollen sind rechtens

Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover – „Zum Wohle des Verbraucherschutzes“



HANNOVER. In einer aktuellen Entscheidung hat das Verwaltungsgericht (VG) Hannover heute (Donnerstag) die Erhebung von Gebühren für Regelkontrollen im Lebensmittelbereich bestätigt. „Ich begrüße den Gerichtsbeschluss sehr“, sagte Niedersachsens Verbraucherschutzminister Christian Meyer. „Er unterstützt unsere Auffassung, durch die Erhebung von Gebühren für Kontrollen den Verbraucherschutz zu stärken.“

Die Urteile reihen sich ein in die Entscheidungen anderer Gerichte, die gleichfalls die Gebührenerhebung im Grundsatz für korrekt befunden hatten. So hatte das VG Oldenburg darauf hingewiesen, dass bei zwei Bescheiden die Kontrollgebühren im Futtermittelbereich sogar höher angesetzt werden könnten. „Nach dem Verwaltungsgericht Oldenburg, dem VG Lüneburg und dem VG Braunschweig hat auch das Verwaltungsgericht Hannover die vom Land zum Wohle des Verbraucherschutzes neu eingeführte Gebührenerhebung bestätigt“, sagte Meyer. „Die vier Gerichte unterstützen unsere Auffassung, durch kostendeckende Kontrollen den Verbraucherschutz zu stärken.“ Es bleibe dabei, „dass die Erhebung von Gebühren bei der Lebensmittelüberwachung grundsätzlich zulässig ist“. Die schriftliche Urteilsbegründung bleibe abzuwarten. Das Land werde prüfen, ob und gegebenenfalls welche Anpassungen vorzunehmen seien.

Meyer erinnerte daran, „dass der europäische Gesetzgeber die Finanzierung amtlicher Kontrollen zur Lebensmittelsicherheit durch Gebühr explizit zulässt. Die Mitgliedstaaten können also laut EU Gebühren zur Deckung der Kosten erheben, die durch die amtlichen Kontrollen entstehen.“ Die „Gebührenordnung für die Verwaltung im Bereich des Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens“ (GOVV) – so die offizielle Bezeichnung der Gebührenordnung – war Ende 2014 in Kraft getreten. „Die rot-grüne Landesregierung hat damals einen Systemwechsel sowohl im Futtermittel- als auch im Lebensmittelbereich eingeleitet. Wir stärken den Verbraucherschutz und sorgen für mehr Gerechtigkeit beim Gebührensystem“, sagte Meyer. Niedersachsen werde dabei an seinem Ziel festhalten, durch eine ausgewogene Staffelung bei der Gebührenerhebung Kleinbetriebe wie Kioske, Bäckereien und Fleischerläden zu schonen. Meyer: „Marktbeschicker brauchen zum Beispiel auf Wochen- und Weihnachtsmärkten keine zusätzlichen Gebühren für Kontrollen zu entrichten. Lediglich am Ort der Niederlassung können diese anfallen.“

Vor dem Verwaltungsgericht Hannover wurden drei Musterverfahren von Supermarktketten verhandelt. Dabei ging es um die Frage, ob es rechtens ist, Gebühren in der Lebensmittelüberwachung zu erheben. Zuständig für derartige Kontrollen sind die Landkreise. Neben Niedersachsen hat auch Schleswig-Holstein Anfang des Jahres Gebühren für Futtermittelkontrollen eingeführt. Ebenfalls seit Anfang des Jahres stellt Nordrhein-Westfalen Gebühren für Kontrollen in Rechnung – sowohl im Futtermittel- als auch im Lebensmittelbereich.

Artikel-Informationen

erstellt am:
23.09.2016

Ansprechpartner/in:
Klaus Jongebloed

Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Calenberger Str. 2
30169 Hannover
Tel: 0511-120-2095
Fax: 05 11/1 20-23 82

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