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Bund soll Haltung von Junghennen und Elterntieren regeln

Bundesrat stimmt Antrag Niedersachsens zu – Agrarminister Meyer: Bundesminister Schmidt darf beim Tierschutz nicht trödeln


HANNOVER/BERLIN. Die Bundesregierung soll erstmalig regeln, wie viel Platz Junghennen und Elterntiere von Masthühnern und Legehennen im Stall mindestens haben müssen und wie künftig Ställe auszugestalten sind. Auf Antrag Niedersachsens stimmte der Bundesrat heute (Freitag) einem Verordnungsentwurf für eine entsprechende Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) zu. Während die Mindestanforderungen bei ausgewachsenen Legehennen und Masthühnern genau geregelt sind, fehlen solche Vorgaben bisher für Junghennen und Elterntiere sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene.

„Jede Legehenne war auch mal ein Jungtier, und jedes Huhn hat Eltern“, sagte Agrarminister Christian Meyer. „Es muss daher endlich auch für Hennen im noch nicht legereifen Alter sowie für jene Tiere, die für die Küken-Produktion gehalten werden, verbindliche Regelungen geben. Denn diese Tiere haben ganz unterschiedliche Ansprüche an die Haltung. Ich freue mich daher, dass der Bundesrat unserem Vorschlag im Sinne des Tierschutzes gefolgt ist.“ Die Vorgaben seien überdies für eine einheitliche Genehmigungspraxis beim Bau von Ställen enorm wichtig.

Junghennen werden im Alter von 16 bis 18 Wochen legereif. Die geplante Erweiterung der TierSchNutztV legt nun erstmalig gestaffelt nach Altersstufen eine maximale Besatzdichte für Junghennen fest. Entsprechend wird auch für Elterntiere bei Mast- und Legehennenlinien definiert, wie viel Platz die Tiere haben müssen. Daneben regelt die Verordnung, wie die Ställe für die einzelnen Tiergruppen auszugestalten sind. So schreibt sie Sitzstangen für die Elterntiere von Masthühnern und Legehennen vor. Für Masthühner-Elterntiere können teilweise auch erhöhte Ebenen zum Ruhen angeboten werden. Zudem soll nach dem Votum des Bundesrates der Bund die Ansprüche an Fütterung und Tränkung festlegen. Die Vorgaben in der ökologischen Haltung in Deutschland gehen über die einzelnen Mindestanforderungen hinaus.

Grundlage für die neuen Vorschläge sind die Vorgaben des Tierschutzplans Niedersachsen. Auf dieser Basis hatte das Land bereits 2013 eigene Empfehlungen zur Haltung von Junghennen herausgegeben. „Die Anforderungen an die Haltung sind insbesondere deshalb wichtig, um Junghennen und Legehennen mit ungekürzten Schnäbeln zu halten, ohne dass vermehrt Verhaltensstörungen wie Kannibalismus auftreten“, betonte Meyer. In Niedersachsen ist das Schnabelkürzen bei Legehennen ab 2017 verboten. Schon jetzt werden landesweit fast 90 Prozent der Küken mit ungekürzten Schnäbeln eingestallt.

Über eine Änderung der Verordnung entscheidet letztlich die Bundesregierung. „Ich freue mich über die breite Zustimmung des Bundesrates für unseren Antrag. Bundesminister Christian Schmidt darf beim Tierschutz nicht weiter trödeln und Zeit vertändeln. Nur mit freiwilligen Unverbindlichkeiten kommen wir nicht weiter. Notwendig sind rechtliche Klarstellungen“, so Agrarminister Meyer. Bundesweit wurden 2013 rund 48 Millionen Legehennen und 97 Millionen Masthühner gehalten – davon in Niedersachsen rund 19 Millionen Legehennen (39 Prozent) und zusätzlich etwa 5,6 Millionen Junghennen sowie etwa 64 Millionen Masthühner (66 Prozent). Die Mehrheit der Legehennenbetriebe in Niedersachsen hält mittlerweile die Tiere in ökologischer oder konventioneller Freilandhaltung. Lediglich eine kleine Minderheit der Hennen lebt in Käfigen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
04.11.2016

Ansprechpartner/in:
Manfred Böhling

Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Calenberger Str. 2
30169 Hannover
Tel: 0511-120 2137

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