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Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM)

Die Antragstellung für Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) 2023 hat begonnen.

Erst-, Folge- und Neuanträge können bis zum 15.5.2023 gestellt werden. Dieser Termin ist ein Ausschlusstermin! Später eingehende Anträge werden abgelehnt.

Die Frist für die Auszahlungsanträge bereits bewilligter Maßnahmen endet ebenfalls am 15.05.2023.

Ziel der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen

Durch die Förderung bestimmter Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen
  • soll ein Beitrag zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel sowie zur nachhaltigen Energie geleistet werden
  • sollen zusätzliche Anreize zur Erhaltung der Kulturlandschaft und der natürlichen Ressourcen (einschließlich der Böden) gegeben werden.
  • soll eine Verminderung von schädlichen Einflüssen auf den Wasserhaushalt sowie der Schutz der Ressource Trinkwasser erreicht werden. Insbesondere eine Beeinträchtigung des Grundwassers durch Nitrat- oder Pflanzenbehandlungs- und Schädlingsbekämpfungsmittel soll dabei entgegengewirkt werden.
  • sollen der Schutz und die Verbesserung der Umwelt, der genetischen Vielfalt sowie der Biodiversität erreicht werden.

Die Förderung wird durch die Europäische Union und zum Teil vom Bund mitfinanziert.

Das Angebot richtet sich an alle Landwirte und Landbewirtschafter - die Teilnahme ist freiwillig.

Bitte beachten Sie:
Auch in 2023 können die Maßnahmen der neuen Förderperiode (2023-2027) beantragt werden - diese werden als "Neue AUKM" bezeichnet.Bestehende Verpflichtungen der laufenden Verpflichtungen sind unter "Alte AUM" zu finden.

Hier geht es zu vollständigen Übersicht über alle Maßnahmen:

Einen Überblick über die Voraussetzungen für die Teilnahme an den Agrarumweltmaßnahmen und Details zu den angebotenen Fördermaßnahmen der laufenden Förderperiode gibt die verlinkte Folgeseite.


Erstanträge auf Teilnahme an den AUKM für die neue Förderperiode müssen über ANDI bis spätestens 15. Mai 2023 gestellt werden und die dazu erforderlichen Antragsanlagen bei der Landwirtschaftskammer (Bewilligungsstelle) eingereicht werden. Dieser Termin ist ein Ausschlusstermin! Später eingehende Anträge werden abgelehnt!

Für Auszahlungsanträge bereits laufender Verpflichtungen gilt weiterhin der 15.05.2023 als Antragsfristende.


Weitere aktuelle Informationen zu AUKM gibt es im Newsletter.


Neue Vorgaben zur Information der Öffentlichkeit (Publizität)

Landwirtschaftliche Betriebe, die eine Förderung im Bereich ELER erhalten und eine betriebliche Internetseite betreiben, müssen auf die EU-Förderung hinweisen. Dieser Hinweis muss mit einem EU-Logo und einem vorgegebenen Text erfolgen.

Hierfür wurde ein Merkblatt entwickelt, das die wesentlichen Vorgaben enthält (siehe Infospalte).

Merkblätter AUKM ab 2023

Darstellung der Auflagen und Förderbedingungen zu den AUKM der neuen Förderperiode

  Aktuelle Merkblätter zu den angebotenen AUKM mit Details zu Auflagen und Fördersätzen.

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