- Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)
- Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
- Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
- Verbraucherzentrale Niedersachsen e.V. (VZN)
- Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv)
- Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland
Wer macht was in der amtlichen Lebensmittelüberwachung?
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Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung organisiert und koordiniert die Maßnahmen zur Durchführung der Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung und übt die Fachaufsicht über die kommunalen Überwachungsbehörden aus. Es gibt dem Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) Untersuchungsschwerpunkte und Entwicklungsziele vor. Das Ministerium fertigt die Landesvorschriften zur Lebensmittelüberwachung aus und wirkt über den Bundesrat bei der Rechtsetzung des Bundes und der Europäischen Gemeinschaft mit.
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Die Landkreise, kreisfreien Städte sowie die Region Hannover sind die ausführenden Stellen der Lebensmittelüberwachung nach den hierzu erlassenen Vorschriften. Die für Sie zuständige Behörde können Sie sich über den Bürgerservice anzeigen lassen. Geeignete Suchbegriffe sind Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen.
Die Untersuchung und Beurteilung von Proben im Rahmen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) erfolgt im Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES). Das LAVES verfügt über folgende Facheinrichtungen: Institut für Bedarfsgegenstände Lüneburg, Institut für Bienenkunde Celle, Institut für Fischkunde Cuxhaven, Futtermittelinstitut Stade, Lebensmittelinstitute Braunschweig und Oldenburg und die Veterinärinstitute Hannover und Oldenburg.