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Worauf basiert das niedersächsische Qualitätsmanagementsystem EQUINO?

In der Verordnung (EU) 2017/625 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2017 (Nachfolge der Verordnung (EG) Nr. 882/2004) über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz sind Prinzipien für die einheitliche und transparente Durchführung der amtlichen Überwachung festgeschrieben. Dieses orientiert sich insbesondere an der internationalen Norm DIN EN ISO 9001.

Zur Umsetzung der v.g. verpflichtenden rechtlichen Vorgaben wurde 2006 in Niedersachsen EQUINO (Einheitliches Qualitätsmanagement in niedersächsischen Organisationen) etabliert. Es ist in den Behörden (ML, Lebensmittel- und Veterinärämter der Landkreise bzw. kreisfreien Städten sowie das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)) anzuwenden, deren Aufgaben die amtliche Überwachung von Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln, Bedarfsgegenständen und Futtermitteln beinhalten bzw. die in den Bereichen Fleischhygiene, Tiergesundheit und Tierschutz tätig sind.

Die betroffenen Behörden sind aktiv in den Entwicklungs- und Entscheidungsprozesse eingebunden.

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