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Lebensmittelrückruf: Wie funktioniert das eigentlich?

Warnungen, Rücknahmen und Lebensmittelsicherheit


Listerien im Käse, Kunststoffteilchen im Brot, Aflatoxine in Nüssen – immer wieder kommt es zu öffentlichen Lebensmittelrückrufen durch Hersteller und Behörden. Wie läuft so ein Rückruf ab? Wer ist verantwortlich für die Sicherheit von Lebensmitteln? Und wann wird etwas auf der Internetplattform „www.lebensmittelwarnung. de“ veröffentlicht?

Nach geltendem EU-Recht sind die Lebensmittelunternehmer grundsätzlich für die Sicherheit und Unbedenklichkeit der von ihnen produzierten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel verantwortlich. Lebensmittel, die nicht sicher sind, dürfen nicht in den Verkehr gebracht werden. Dies ist der Fall, wenn davon auszugehen ist, dass die Lebensmittel gesundheitsschädlich oder für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet sind. Der Lebensmittelunternehmer muss somit entsprechende Vorkehrungen treffen, dass nur sichere Lebensmittel die Verbraucherinnen und Verbraucher erreichen.

Erkennt ein Lebensmittelunternehmer oder hat er Grund zu der Annahme, dass ein von ihm eingeführtes, erzeugtes, verarbeitetes, hergestelltes oder vertriebenes Lebensmittel den Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit nicht entspricht, so hat er unverzüglich, das bedeutet ohne „schuldhaftes Verzögern“, ein Verfahren einzuleiten, um das betreffende Lebensmittel vom Markt zu nehmen. Der Lebensmittelunternehmer hat die zuständigen Behörden darüber zu unterrichten.

Unterschied von Rücknahme und Rückruf

Ist das nicht sichere Lebensmittel noch nicht an Verbraucher abgegeben worden, erfolgt eine Rücknahme. In diesem Fall wird der Lebensmittelunternehmer seine Handelspartner auffordern, die Lebensmittel aus dem Verkehr zu nehmen. Häufig wird für diese Rücknahmen vom Markt auch der Begriff „stiller Rückruf“ verwendet.

Hat das nicht sichere Lebensmittel Verbraucherinnen und Verbraucher allerdings bereits erreicht, muss der Lebensmittelunternehmer einen Rückruf durchführen: Die Verbraucher müssen öffentlich informiert werden und zwar so, dass die Information sie auch erreicht. Dies kann je nach Einzelfall etwa über einen Aushang in den Verkaufsräumen, eine Veröffentlichung im Internet, in Printmedien, über Presseagenturen oder in den Hörfunkmedien erfolgen.

Wie erkennen Verbraucher, ob sie ein Lebensmittel erworben haben, das von einem Rückruf betroffen ist?

Eine effektive und genaue Unterrichtung der Verbraucher setzt in der Regel voraus, dass der Lebensmittelunternehmer eine Pressemitteilung veröffentlicht, diese an die im Vertriebsgebiet relevanten Medien versendet und den Abnehmern einen Aushang zur Verfügung stellt. Die Pressemitteilung muss alle für die Endverbraucher wichtigen Informationen enthalten. Zu den erforderlichen Bestandteilen einer Pressemitteilung gehören eine genaue Beschreibung des Lebensmittels (Produktbezeichnung, Mindesthaltbarkeits-/ Verbrauchsdatum, Chargennummer), ein Farbfoto sowie Informationen zu den Vertriebswegen, zur von dem Lebensmittel ausgehenden Gefahr und zu den möglichen Auswirkungen bei Verzehr des Lebensmittels. Sofern der Lebensmittelunternehmer über regelmäßig genutzte andere Kommunikationskanäle wie zum Beispiel Homepage, Newsletter, Social Media an die Verbraucher herantritt, sollte er die Information der Öffentlichkeit auch über diese Kanäle vornehmen.

Aufgabe der Lebensmittelüberwachungsbehörde

Rücknahmen und Rückrufe werden von den Lebensmittelüberwachungsbehörden überprüft. Sie kontrollieren die vom Lebensmittelunternehmer eingeleiteten Maßnahmen und prüfen, ob diese wirksam waren. Die Behörden treffen ihrerseits notwendige Anordnungen und Maßnahmen. Kommt der Lebensmittelunternehmer etwa der Verpflichtung des Rückrufes nicht oder nicht ausreichend nach, so kann erforderlichenfalls die Behörde einen Rückruf anordnen. Dies ist jedoch nur zulässig, wenn andere ebenso wirksame Maßnahmen nicht oder nicht rechtzeitig durch den Lebensmittelunternehmer getroffen werden oder die Informationen die Verbraucher nicht erreichen. Die Behörden informieren sich innerhalb der EU gegenseitig über das Kommunikationsnetz des Europäischen Schnellwarnsystems RASFF über Rücknahmen und Rückrufe zu Lebensmitteln, Futtermitteln und Lebensmittelbedarfsgegenständen.

Veröffentlichungen auf dem Portal „www.lebensmittelwarnung.de“

Für die Information der Öffentlichkeit insbesondere zu überregional vertriebenen Lebensmitteln wird von den Ländern und dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Internetplattform „www.lebensmittelwarnung. de“ betrieben. Hier werden die Verbraucher vor allem über Rückrufe zu Produkten informiert, von denen ein Gesundheitsrisiko ausgeht. Die Behörden verweisen dabei entweder auf den Rückruf eines Lebensmittelunternehmers oder veröffentlichen selbst solche Warnungen.

An wen können sich Verbraucher bei der Entdeckung eines nicht sicheren Lebensmittels wenden?

Bei Lebensmitteln, die lose gekauft wurden, sollte die Beschwerde unverzüglich direkt beim Verkäufer oder Gastwirt vorgetragen werden. Bei verpackter Ware sollten sich die Verbraucher direkt an den Herstellerbetrieb wenden. Wenn in den genannten Fällen nicht auf die Beschwerde reagiert wird, die Missstände nicht abgestellt werden oder diese sogar gravierende Ausmaße annehmen, sollte möglichst schnell die kommunale Überwachungsbehörde, also der Landkreis oder die kreisfreie Stadt, eingeschaltet werden.
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