Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Wolf ins Bundesjagdrecht aufgenommen

Was folgt daraus für Niedersachsen?


Die Novellierung des BJagdG ist am 2. April 2026 in Kraft getreten. Niedersachsen begrüßt die damit einhergehende Aufnahme des Wolfs in das Bundesjagdgesetzes (BJagdG) grundsätzlich, da der Weidetierschutz ein gemeinsames, wichtiges Ziel der Landesregierung ist. Im Rahmen der Novelle des Landesjagdgesetzes (NJagdG) hat Niedersachsen zudem die bereits seit Mai 2022 bestehenden Regelungen zum Wolf angepasst, um den neuen bundesrechtlichen Anforderungen nachzukommen. Das neue Gesetz wurde im Landtagsplenum vom 23. Juni 2026 von den regierungstragenden Fraktionen verabschiedet. (Hier zur entsprechenden Pressemitteilung und zur Landtagsrede von Ministerin Miriam Staudte).

Ziel der Anpassungen ist es, auf Schadereignisse schnell, rechtssicher und unbürokratisch mit gezielten Entnahmen reagieren zu können. Übergeordnet gilt es, den Weidetierschutz durch gezielte Bejagung schadstiftender Wölfe und ggf. Wolfsrudel zu unterstützen und zugleich den niedersächsischen Beitrag zum günstigen Erhaltungszustand der Art Wolf zu gewährleisten. Das Bundesgesetz findet sich rechts in der Info-Spalte (unterhalb des Artikels bei mobiler Nutzung). Das novellierte Niedersächsische Jagdgesetz finden Sie dort ebenfalls zum Download (oder nach Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt).

Wer ist derzeit zuständig?

Mit dem Inkrafttreten des Bundesjagdgesetzes zum 2. April 2026 hat der Bund die Verantwortung zum Wolfsmanagement an die zuständigen Behörden übertragen. Der Umgang mit dem Wolf war in Niedersachsen bereits grundsätzlich im Landesjagdrecht geregelt und wurde mit der Novelle des Landesjagdgesetzes nun an die neuen bundesrechtlichen Vorgaben angepasst. Mit Inkrafttreten des erneuerten NJagdG (am 26. Juni 2026) liegt die Zuständigkeit für alle mit dem Bundesjagdgesetz zusammenhängenden Aufgaben den Wolf betreffend, – auch für die Schnellabschüsse – beim Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) als obere Jagdbehörde.

Warum wird die Zuständigkeit auf die oberste Jagdbehörde übertragen?

Der Bund sieht in seiner Gesetzesbegründung bundesweit 16 revierübergreifende Managementpläne für den Wolf – also einen pro Bundesland vor.

Bliebe die Zuständigkeit bei den Landkreisen, müssten in Niedersachsen alle 36 Landkreise, acht kreisfreien Städte sowie die Region Hannover einen Artenschutz- und EU-Rechts-konformen eigenständigen Managementplan erstellen, Rissbegutachtungen beauftragen, bewerten und das Abschussverfahren initiieren und überwachen. Dies würde nicht nur zu einem erheblichen Aufwand in den Kommunen führen. Es gäbe einen Flickenteppich unterschiedlichster Regelungen, die bspw. bei landkreisübergreifenden Jagdgebieten zu großen Unsicherheiten im Vollzug führen würden und letztendlich dem Ziel nach einem wirksamen Herdenschutz durch schnelle Eingriffsmöglichkeiten entgegenstehen würde.

Mit der Überlegung, die Zuständigkeit auf Landesebene zu ziehen, agiert Niedersachsen im Schulterschluss der anderen Bundesländer und setzt die bundesgesetzgeberischen Überlegungen um.

Wann gibt es einen Managementplan und worum geht es dabei?

Der revierübergreifende, landesweit geltende Managementplan des Landes Niedersachsen beinhaltet unter anderem Erläuterungen zum Erhaltungszustand, zur Zahl theoretisch entnehmbarer Wölfe, zeitliche und räumliche Vorgaben zur Jagd und Angaben zu Meldeketten und Abläufen bei Rissereignissen beinhalten. Dieser Managementplan wurde im Dialogforum Weidetierhaltung und Wolf erarbeitet und vor Veröffentlichung innerhalb der Landesregierung abgestimmt. Am 29. Juni hat das Kabinett der Niedersächsischen Landesregierung den Managementplant freigegeben (zur Kabinetts-Pressemitteilung vom 29. Juni).

Der Managementplan beeinhaltet zwei Säulen der Bejagung: Schnellabschüsse nach Rissgeschehen und die Bejagung während der Jagdzeit in festgelegten Interventionsgebieten, in denen auch aufgrund von mehreren Rissereignissen bei Überwindung des zumutbar ergriffenen Herdenschutzes ein gesamtes Rudel entnommen werden darf.

Zur Abwehr von Gefahren (beispielsweise, wenn ein Wolf zutraulich geworden ist oder sich an Wohngebiete annähert) kann die obere Jagdbehörde im Einzelfall die Bejagung anordnen.

Das Dialogforum wurde von Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte und Umweltminister Christian Meyer initiiert, hier sind Naturschutz- Landwirtschafts-, Tierschutz- und Jagdverbände vertreten.

Weitere Informationen zum Managementplan, finden Sie in unseren umfassenden FAQ zum Wolf in Niedersachsen.

Der folgende FAQ enthält:

  • Informationen für Nutztierhalter*innen
  • Informationen zum Wolfsmanagement in Niedersachsen
  • Informationen für Jäger*innen
  • Wissen zum Wolf allgemein

Der Wolf in Niedersachsen - Fragen und Antworten auf einen Blick



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