Wolf ins Bundesjagdrecht aufgenommen
Niedersachsen begrüßt die Aufnahme des Wolfs in das Bundesjagdrecht grundsätzlich, da der Weidetierschutz ein gemeinsames, wichtiges Ziel der Landesregierung ist.
Ziel ist es, auf Schadereignisse schnell, rechtssicher und unbürokratisch mit gezielten Entnahmen reagieren zu können. Übergeordnet gilt es, den Weidetierschutz durch gezielte Bejagung schadstiftender Wölfe und ggf. Wolfsrudel zu unterstützen und zugleich den niedersächsischen Beitrag zum günstigen Erhaltungszustand der Art Wolf zu gewährleisten.
Niedersachsen wird nun die erforderlichen Änderungen im Landesjagdgesetz zügig vorbereiten und umsetzen. Denn der Umgang mit dem Wolf ist in Niedersachsen bereits detailliert im Landesjagdrecht geregelt und muss an die neuen bundesrechtlichen Vorgaben angepasst werden. Parallel dazu werden die Eckpunkte für den künftig erforderlichen revierübergreifenden Managementplan weiter konkretisiert. Diese sind im Dialogforum Wolf und Weidetierhaltung bereits erörtert worden. Auch die Anwendung der bundesrechtlichen Möglichkeiten bis zur Bekanntgabe eines solchen Managementplans wird derzeit intensiv vorbereitet.
So geht’s jetzt weiter:
- Das BJagdG tritt voraussichtlich Anfang April in Kraft. Das Landwirtschaftsministerium (ML) erarbeitet dazu aktuell eine Handlungsempfehlung für die Unteren Jagdbehörden und die Unteren Naturschutzbehörden. In dieser werden alle wichtigen FAQ zusammengestellt. Die Jagd entspricht in diesem Zeitraum einem jagdrechtlich modifizierten Schnellabschussverfahren. Die Jagd ist hier erst nach einem festgestellten wolfsbedingten Schadensereignis bei Überwindung des zumutbaren Herdenschutzes möglich. Sie endet, sobald ein Wolf in dem festgelegten Radius erlegt wurde.
- Parallel wird derzeit die zweite Kabinettsbefassung zum niedersächsischen Jagdgesetz zur Überweisung an den Landtag vorbereitet.
- Sobald das angepasste Landesjagdgesetz in Kraft getreten ist, wird Niedersachsen den revierübergreifenden Managementplan unter Beachtung des günstigen Erhaltungszustandes in den jeweiligen biogeografischen Regionen (in Niedersachsen atlantische Region, kontinentale Region) in Form einer Allgemeinverfügung bekanntgeben. Die Details des Managementplans werden in gewohnter Weise im Dialogforum Wolf und Weidetierhaltung besprochen. Das Dialogforum besteht aus Vertreterinnen und Vertretern aus Umwelt- und Landwirtschaftsministerium sowie Landwirtschafts-, Schafzucht- und Umweltverbänden.
- Die Managementpläne sind darauf auszurichten, die Vereinbarkeit der Jagd mit der Aufrechterhaltung eines günstigen Erhaltungszustandes in den jeweiligen biogeographischen Regionen zu gewährleisten. Der Managementplan des Landes Niedersachsen wird daher unter anderem Erläuterungen zum Erhaltungszustand, zur Zahl theoretisch entnehmbarer Wölfe, zeitliche und räumliche Vorgaben zur Jagd und Angaben zu Meldeketten und Abläufen bei Rissereignissen beinhalten.
Seit Februar 2023 treffen sich Vertreterinnen und Vertreter aus Umwelt- und Landwirtschaftsministerium, Landwirtschafts- und Umweltverbänden, Wissenschaft und Kommunen und weiteren Verbänden im Dialogforum „Weidetierhaltung und Wolf“. Das Ziel: In einem konstruktiven Austausch Möglichkeiten finden, um den Herdenschutz zu stärken und Weidetierhalterinnen und -halter zu entlasten. Dafür wurden die vier Projektgruppen „Förderung und Herdenschutz in der Weidetierhaltung“, „Information und Transparenz“, „Wolfsmanagement“ und „Deiche und Herdenschutz“ gegründet, die sich regelmäßig treffen.

