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Islamisches Opferfest

Schlachten ohne Betäubung (Schächten) nur mit Ausnahmegenehmigung erlaubt


Alljährlich wird das viertägige islamische Opferfest, „Kurban Bayrami“, gefeiert.
Das nächste Opferfest findet vom 31. Juli bis zum 3. August 2020 statt.

Bei der im Rahmen des Opferfestes durchgeführten rituellen Schlachtung wurden die Tiere früher traditionsgemäß nicht betäubt.

In Deutschland ist Schlachten ohne vorherige Betäubung (Schächten) grundsätzlich verboten. Nach dem Tierschutzgesetz und der Tierschutzschlacht-Verordnung darf ein warmblütiges Tier nur nach vorheriger Betäubung, die das Schmerzempfinden des Tieres sicher ausschaltet, geschlachtet werden.
Um den Bedürfnissen von Angehörigen derjenigen Religionsgemeinschaften, denen zwingende Vorschriften ihrer Religionsgemeinschaft das betäubungslose Schlachten vorschreiben oder den Genuss von Fleisch von unter Betäubung geschlachteter Tiere untersagen, Rechnung zu tragen, kann das Schlachten ohne vorherige Betäubung im Einzelfall jedoch erlaubt werden. Dazu muss bei der zuständigen Veterinärbehörde rechtzeitig vorab ein Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gestellt werden. Die tierschutzrechtlichen Anforderungen sind im Einzelnen in einem ministeriellen Erlass geregelt. So ist von dem Antragsteller z. B. "substantiiert und nachvollziehbar" darzulegen, dass zwingende Glaubensbestimmungen vorliegen, die das betäubungslose Schlachten vorschreiben oder den Genuss von Fleisch von unter Betäubung geschlachteter Tiere untersagen. Ferner muss die notwendige Sachkunde für das Schlachten ohne Betäubung vorliegen. Alle genehmigten Schlachtungen ohne Betäubung dürfen nur in zugelassenen Schlachtbetrieben durchgeführt werden und sind vom zuständigen Veterinäramt zu überwachen.

Wer gegen tierschutzrechtliche Vorgaben verstößt, handelt ordnungswidrig oder macht sich strafbar.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit besteht, dass das zuständige Veterinäramt die Elektrokurzzeitbetäubung der Schlachttiere zulässt, um den Belangen des Tierschutzes und der betroffenen Religionsgemeinschaften Rechnung zu tragen.

Auskunft erteilen die Veterinärämter der Landkreise und kreisfreien Städte und des Zweckverbandes Veterinäramt JadeWeser sowie der Region Hannover.


Fragen und Antworten:


Wie viele Ausnahmegenehmigungen zum betäubungslosen Schlachten anlässlich des islamischen Opferfestes wurden 2019 und in den Vorjahren in Niedersachsen erteilt?

Anlässlich des islamischen Opferfestes Kurban Bayrami wurde in den letzten Jahren und in diesem Jahr von einer kommunalen Veterinärbehörde in Niedersachsen jeweils eine Ausnahmegenehmigung für das betäubungslose Schlachten erteilt.

Die Genehmigung ist 2019 auf maximal 200 Schafe, bzw. Ziegen, begrenzt.

Gibt es für Niedersachsen auf der Grundlage der aktuell gültigen Rechtslage die Möglichkeit, das Schächten zu verbieten, bzw. keine Ausnahmegenehmigung zu erteilen?

Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 4a Abs. 2 Nr. 2 des Tierschutzgesetzes sind konkret per Erlass geregelt. Ein generelles Verbot ist rechtlich nicht zulässig.

Wie ist die Ausnahmeregelung mit dem Tierschutzgesetz vereinbar?

Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung, betäubungslos schlachten zu dürfen, ist sowohl auf EU-Ebene als auch national tierschutzrechtlich geregelt. Die Rechtsordnung sieht vor, dass die Belange des Tierschutzes mit den übrigen Verfassungsgütern – wie zum Beispiel der Religionsfreiheit – in Ausgleich gebracht werden. Dies muss immer unter der Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes erfolgen. Sämtliche genehmigte Schlachtungen ohne Betäubung haben unter der amtlichen Aufsicht einer Tierärztin oder eines Tierarztes zu erfolgen, um einen schonenden Umgang mit den Tieren, das ausreichende Fixieren und den sachgemäßen Schächtschnitt und die Schlachtung durch Personen mit Sachkunde zu gewährleisten.

Die zuständige Behörde darf eine Ausnahmegenehmigung nur insoweit erteilen, als es erforderlich ist, den Bedürfnissen von Angehörigen bestimmter Religionsgemeinschaften zu entsprechen, denen zwingende Vorschiften ihrer Religionsgemeinschaft den Genuss von Fleisch nicht geschächteter Tiere untersagen.

Wer entscheidet über die Genehmigung?

Die Landkreise, kreisfreien Städte, der Zweckverband Veterinäramt JadeWeser sowie die Region Hannover sind die für die Erteilung der Ausnahmegenehmigungen zuständigen Behörden.

Was ist unter halal-zertifiziertem Fleisch zu verstehen - ist es immer betäubungslos erschlachtet?

Bei der halal-Zertifizierung handelt es sich um eine private Zertifizierung, nicht um ein staatliches System mit verbindlichen rechtlichen Anforderungen. In den verschiedenen EU-Mitgliedstaaten sind die Anforderungen an die Schlachtung bei der halal-Zertifizierung nach hiesiger Erkenntnis unterschiedlich.

Die in Niedersachsen ansässigen halal-zertifizierten Schlachtbetriebe schlachten alle unter Betäubung. Halal-zertifiziertes Fleisch ist gemäß geltendem Recht uneingeschränkt vermarktbar.

Statue

Mithras, den Stier tötend 2. Jahrhundert nach Christi Kritios von Athen, Plastik aus dem unterirdischen Mithras- Heiligtum in den Mithrasbädern von Ostia, dem Hafen Roms.

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