Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Ausstieg aus der Anbindehaltung & Fördermöglichkeiten

Den Tierschutz in der Nutztierhaltung praxisorientiert weiter verbessern ist ein zentrales Anliegen der niedersächsischen Landesregierung. Dazu gehört auch der Ausstieg aus der Anbindehaltung von Rindern in Niedersachsen. Denn auch in Niedersachsen existieren nach Kenntnis des Ministeriums noch deutlich mehr als eintausend Betriebe, in denen Rinder über mehrere Monate im Jahr oder über mehrere Stunden am Tag in Anbindehaltung gehalten werden. Diese Haltungsform ist mit den im Tierschutzgesetz normierten Anforderungen nicht vereinbar.

Basierend auf einer Beschlussvorlage der Facharbeitsgruppe Rinder des Niedersächsischen Tierschutzplans für nachhaltige Nutztierhaltung wurde daher ein Ausstiegskonzept erarbeitet, mit dem die Anbindehaltung von Rindern in Niedersachsen grundsätzlich zu untersagen ist.

Am 2. Juni 2026 hat das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium (ML) einen entsprechenden Erlass an die Veterinärbehörden gerichtet (Pressemitteilung zum Runderlasses „Ausstieg aus der Anbindehaltung von Rindern“).

1. Regelungen zum Verbot der Anbindehaltung

Betriebe ohne Auslauf mit ganzjähriger Anbindehaltung

  • Meldepflicht über das ab dem 1. August 2026 vom LAVES betriebenen Portal https://laves-nexus.niedersachsen.de/anbindehaltung innerhalb von 6 Monaten nach Bekanntgabe der Allgemeinverfügung.
  • Umbau oder Aufgabe der Anbindehaltung spätestens 18 Monate nach der Meldung.

Betriebe mit zeitweiser Anbindehaltung (kombinierte, saisonaler oder Anbindehaltung männlicher Mastrinder)

  • Meldepflicht innerhalb von 3 Jahren ab Bekanntgabe der Allgemeinverfügung über das Meldeportal des LAVES.
  • Umbau spätestens nach 7 Jahren (mit möglicher Verlängerung um 2 Jahre in Einzelfällen).

Die Fristen starten jeweils nach Bekanntgabe einer Allgemeinverfügung der kommunalen Veterinärbehörde.

Derzeit gehen wir davon aus, dass Veröffentlichungen der Landkreise und kreisfreien Städte im Sommer 2026 erfolgen werden. Basis ist ein Erlass des MLs, der am 2. Juni 2026 veröffentlicht wurde (Pressemitteilung von 2. Juni 2026).

2. Beratungs- und Fördermöglichkeiten für den Umbau

(1) Beratungsangebote der Landwirtschaftskammer Niedersachsen

  • Unterstützung bei Planung, Umbau, Investitionen und Förderanträgen.

Weitere Informationen: https://www.lwk-niedersachsen.de/lwk/thema/1040_Foerderungsberatung

(2) Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)

  • Förderung von Stallumbauten oder Neubauten zur tiergerechteren Haltung.
  • Unterstützt werden Investitionen in eine wettbewerbsfähige, nachhaltige, besonders umweltschonende oder besonders tiergerechte Landwirtschaft.
  • Dazu zählen unter anderem auch tiergerechte Stallbauten.
  • Bewilligung erfolgt anhand eines Rankings.
  • Für den Ausstieg aus der Anbindehaltung gibt es 6 Zusatzpunkte, sodass diese Betriebe im Rankingverfahren hervorgehoben werden.

Weitere Informationen: https://www.agrarfoerderung-niedersachsen.de/agrarfoerderung/news/31221_Agrarinvestitionsfoerderungsprogramm_AFP

(3) Diversifizierungsprogramm (DAT)

  • Unterstützt Betriebe, die ihren Tierbestand teilweise oder in Gänze abstocken und alternative Einkommensquellen außerhalb der landwirtschaftlichen Urproduktion aufbauen.
  • Voraussetzung: Abbau der Tierhaltung bzw. Anbindehaltung im Umfang von mindestens 10 Großvieheinheiten.

Weitere Informationen: https://www.agrarfoerderung-niedersachsen.de/agrarfoerderung/thema/918_Investive_Foerderung

3. Was Landwirte jetzt tun sollten

  • Prüfen, ob der eigene Betrieb betroffen ist.
  • Meldefristen notieren und einhalten.
  • Frühzeitig Beratung der Landwirtschaftskammer nutzen.
  • Fördermöglichkeiten prüfen.
  • Betriebskonzept für Umbau oder Neuausrichtung entwickeln.

4. Kontakt zur Landwirtschaftskammer Niedersachsen

Landwirtschaftskammer Niedersachsen

Adresse: Mars-la-Tour-Straße 1–13, 26121 Oldenburg

Telefon: 0441 801-0

E-Mail: info@lwk-niedersachsen.de

Internet: https://www.lwk-niedersachsen.de


Geschäftsbereich Förderung:

Adresse: Wunstorfer Landstraße 11, 30453 Hannover

Telefon: 0511 3665-0

E-Mail: info@lwk-niedersachsen.de

Internet: https://www.lwk-niedersachsen.de/lwk/kontaktmanager/adr303_Geschaeftsbereich_Foerderung

Niedersachsen steigt aus der Anbindehaltung aus.

 
zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln