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Ausstieg aus der Anbindehaltung & Fördermöglichkeiten

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1. Regelungen zum Verbot der Anbindehaltung

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Betriebe ohne Auslauf mit ganzjähriger Anbindehaltung

  • Meldepflicht beim kommunalen Veterinäramt innerhalb von 6 Monaten nach Bekanntgabe der Allgemeinverfügung.
  • Umbau oder Aufgabe der Rinderhaltung spätestens 18 Monate nach der Meldung.

Betriebe mit teilweiser Anbindehaltung (kombinierte, saisonaler oder Anbindehaltung männlicher Mastrinder)

  • Meldepflicht innerhalb von 3 Jahren ab Bekanntgabe der Allgemeinverfügung.
  • Umbau spätestens nach 7 Jahren (mit möglicher Verlängerung um 2 Jahre in Einzelfällen).

Die Fristen starten jeweils nach Bekanntgabe einer Allgemeinverfügung der kommunalen Veterinärbehörde.

Derzeit gehen wir davon aus, dass Veröffentlichungen der Landkreise und kreisfreien Städte im Frühjahr erfolgen werden. Basis ist ein Erlass des MLs, der sich aktuell in der Verbändeanhörung befindet.


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2. Beratungs- und Fördermöglichkeiten für den Umbau

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(1) Beratungsangebote der Landwirtschaftskammer Niedersachsen

  • Unterstützung bei Planung, Umbau, Investitionen und Förderanträgen.

Weitere Informationen: https://www.lwk-niedersachsen.de/lwk/thema/1040_Foerderungsberatung

(2) Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)

  • Förderung von Stallumbauten oder Neubauten zur tiergerechteren Haltung.
  • Unterstützt werden Investitionen in eine wettbewerbsfähige, nachhaltige, besonders umweltschonende oder besonders tiergerechte Landwirtschaft.
  • Dazu zählen unter anderem auch tiergerechte Stallbauten
  • Bewilligung erfolgt anhand eines Rankings.
  • Für den Ausstieg aus der Anbindehaltung gibt es 6 Zusatzpunkte, sodass diese Betriebe im Rankingverfahren hervorgehoben werden.

Weitere Informationen: https://www.agrarfoerderung-niedersachsen.de/agrarfoerderung/news/31221_Agrarinvestitionsfoerderungsprogramm_AFP

(3) Diversifizierungsprogramm (DAT)

  • Unterstützt Betriebe, die ihren Tierbestand teilweise oder in Gänze abstocken und alternative Einkommensquellen außerhalb der landwirtschaftlichen Urproduktion aufbauen.
  • Voraussetzung: Abbau der Tierhaltung bzw. Anbindehaltung im Umfang von mindestens 10 Großvieheinheiten.

Weitere Informationen: https://www.agrarfoerderung-niedersachsen.de/agrarfoerderung/thema/918_Investive_Foerderung


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3. Was Landwirte jetzt tun sollten

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  • Prüfen, ob der eigene Betrieb betroffen ist.
  • Meldefristen notieren und einhalten.
  • Frühzeitig Beratung der Landwirtschaftskammer nutzen.
  • Fördermöglichkeiten prüfen.
  • Betriebskonzept für Umbau oder Neuausrichtung entwickeln.


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4. Kontakt zur Landwirtschaftskammer Niedersachsen

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Landwirtschaftskammer Niedersachsen

Adresse: Mars-la-Tour-Straße 1–13, 26121 Oldenburg

Telefon: 0441 801-0

E-Mail: info@lwk-niedersachsen.de

Internet: https://www.lwk-niedersachsen.de


Geschäftsbereich Förderung:

Adresse: Wunstorfer Landstraße 11, 30453 Hannover

Telefon: 0511 3665-0

E-Mail: info@lwk-niedersachsen.de

Internet: https://www.lwk-niedersachsen.de/lwk/kontaktmanager/adr303_Geschaeftsbereich_Foerderung

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