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Weltpferdetag: Bedürfnissen von Pferden in Haltung und Sport gerecht werden

Das Hauspferd ist seit über 5000 Jahren domestiziert, d.h. wir blicken auf eine lange gemeinsame Partnerschaft zwischen Pferd und Mensch zurück.

Trotz dieser langen Zeit als Hauspferd in menschlicher Obhut, sind die artspezifischen Verhaltensweisen und die Grundbedürfnisse des Pferdes, die es im Laufe seiner Stammesgeschichte entwickelt hat, weitgehend unverändert geblieben.

„Der Weltpferdetag am 20. August, aber auch die negative Berichterstattung über den Reitsport kurz vor den olympischen Spielen in Paris, geben Anlass, sich die Bedürfnisse von Pferden und unseren Umgang mit ihnen nochmals vor Augen zu führen“, so Pfeiffer-Schlichting, Landesbeauftragte für den Tierschutz in Niedersachsen. Niedersachsen ist das Pferdeland schlechthin und weist mit gut 233.500 Pferden unter den Bundesländern den zweithöchsten Pferdebestand auf.

Die Grundbedürfnisse von Pferden sind – unabhängig davon, ob es sich um Sport- oder Freizeitpferde handelt – dieselben. Entscheidend sind u.a.: ausreichend Bewegung, Sozialkontakt und lange Fresszeiten bzw. kurze Fresspausen. Schmerzen, Leiden und Schäden in Haltung und Ausbildung müssen durch eine art- und bedürfnisgerechte Haltung und einen tierschutzgerechten Umgang vermieden werden.

Pferde sind Herdentiere und die Haltung in Gruppen und Sozialkontakt sind für sie unerlässlich. Fehlen diese Kontakte, ist dies für die betroffenen Pferde mit Leiden verbunden und Verhaltensstörungen können auftreten.

Unter natürlichen Bedingungen bewegen sich Pferde im Sozialverband bis zu 16 Stunden täglich, dabei bewegen sie sich i.d.R. langsam, im Schritt grasend, fort. Pferde haben somit einen täglichen Bedarf an mehrstündiger Bewegung und Futteraufnahme. Lange Fresspausen (über 4 Stunden) sind schädlich und für die Gesunderhaltung zu vermeiden.

Der Umgang mit Pferden ist in Deutschland über die §§ 1 und 2 Tierschutzgesetz (TierSchG) geregelt. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMEL) konkretisiert die gesetzlichen Vorgaben durch die „Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten“ und die Leitlinie „Tierschutz im Pferdsport“.

„Augenmerk sollte auch auf die Jungpferdehaltung und -ausbildung und die Leistungsprüfungen im Pferdesport gelegt werden“, so Pfeiffer-Schlichting, „hier könnten behördliche Tierschutzkontrollen intensiviert werden“. Der Ausbildungsbeginn zum Reitpferd darf nicht zu früh und muss schonend erfolgen. Jungpferde sollten im Sinne der Leitlinie „Tierschutz im Pferdesport“ in Gruppen gehalten werden und frühestens ab einem Alter von 30 Monaten die zielgerichtete Ausbildung zum vorgesehenen Nutzungszweck beginnen. In diesem Alter ist das Wachstum noch nicht abgeschlossen, deshalb ist es zuträglich, einem Pferd je nach Rasse und Individuum die Zeit zu geben, die es braucht.

„Wer mit Pferden umgeht, trägt Verantwortung für das Mitgeschöpf Pferd“, so Pfeiffer-Schlichting. Nach § 1 Tierschutzgesetz darf niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. „Verstöße gegen das Tierschutzgesetz im Reitsport sind von Verbänden und Behörden mit aller Härte zu verfolgen“, so Pfeiffer-Schlichting. Das sind wir dem Mitgeschöpf Pferd schuldig und allen Reiterinnen und Reitern, die es richtig machen.

Weitere Informationen finden Sie unter:https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/themen/landwirtschaft/tiere/tierproduktion-in-niedersachsen-145609.html.

Weitere Informationen zur Arbeit der Landesbeauftragten für den Tierschutz gibt es hier.


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