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Tierliebe gilt auch für Wildtiere

Appell der Landestierschutzbeauftragten: Achtsamkeit von Hunde- und Katzenhaltern ist jetzt gefordert


Bis zum 15. Juli ist die Brut- und Setzzeit in der Natur. Die Landestierschutzbeauftragte Michaela Dämmrich weist darauf hin, dass die Leinenpflicht einzuhalten ist, da besonders jetzt viele Jungtiere in Feld, Wald und Flur das Nest verlassen. Jede Störung belaste die Aufzucht von Jungtieren und kostet die Elterntiere zusätzliche Energie. „Oft hört man von Hundebesitzern den Ausspruch – mein Hund tut doch gar nichts, der jagt nicht. Aber er stromert abseits der Wege durchs Gebüsch oder durch die Wiese und das reicht schon, um Wiesenbrüter oder Hasen vom Nest zu vertreiben. Die Tierliebe sollte sich nicht nur auf das eigene Tier erstrecken, sondern ebenso auf die Wildtiere“, erklärte Michaela Dämmrich. Hunde und Katzen stellen in dieser Zeit eine ernst zu nehmende Gefahr für die Tierkinder dar. „Ich empfehle deshalb die Leinenpflicht auch für den urbanen Raum in Parks und Grünflächen. Die Bewegungseinschränkung über vier Monate ist vertretbar und steht in keinem Widerspruch zum Tierschutzgesetz, insbesondere da dadurch ein höherwertiger Schutzzweck, nämlich das Überleben des Nachwuchses unserer Wildtiere erreicht wird“, betonte Dämmrich. Für Katzen gibt es keine Pflicht, in der Brut- und Setzzeit im Haus gehalten zu werden und nur kontrolliert Auslauf zu bekommen. Dazu die Landestierschutzbeauftragte: „Ich bitte jedoch jeden Katzenbesitzer freiwillig, im Sinne des Tierschutzes und in Verantwortung für unsere Singvögel, die Tiere möglichst drinnen zu halten oder nur unter Aufsicht nach draußen zu lassen.“ Des Weiteren solle generell vermieden werden, Katzenspielzeug aus oder mit Federn zu verwenden, um Katzen nicht auf den Vogelfang zu konditionieren. Auch sogenannte „Vogelvideos“ zur Unterhaltung von Katzen seien ungeeignet. Ausdrücklich weist Dämmrich darauf hin, keine vermeintlich allein gelassenen Jungtiere aufzunehmen und diese zu versorgen. Meist sind die Eltern in der Nähe und versorgen Jungvögel, die das Nest verlassen haben, am Boden oder im Gebüsch weiter. Aufgescheucht durch auftauchende Menschen ziehen sich die Elternvögel zurück und die Tierkinder scheinen verlassen. In so einem Fall sei es am besten, sich schnellstmöglich zurück zu ziehen, damit die Eltern zurückkommen können.

Einen Medientipp mit interessanten Informationen zu dieser Thematik von der Wildtier- und Artenschutzstation Sachsenhagen finden Sie hier.



Artikel-Informationen

erstellt am:
16.06.2022
zuletzt aktualisiert am:
01.07.2022

Ansprechpartner/in:
Geschäftsstelle der Landestierschutzbeauftragten

Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Calenberger Straße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-2366

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