Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Errichtung und Ausstattung von Taubenschlägen zur tierschutzgerechten Regulierung der Stadttaubenschwärme verlängert
Das Land Niedersachsen fördert auch im Jahr 2023 weiterhin die Errichtung und Ausstattung von Taubenschlägen, die zu einer tierschutzgerechten Eindämmung der Population von Stadttauben dienen. Dadurch soll die oft tierschutzwidrige Vergrämung und Bekämpfung der Stadttauben in den Städten durch ein tierschutzgerechtes Management ersetzt werden.
Kommunalverwaltungen und Tierschutzorganisationen können bis 01. Oktober 2023 einen Antrag auf Kostenübernahme für die Errichtung und Ausstattung eines Taubenschlages, der dem Zweck der Populationskontrolle dient, stellen. Die Ausgaben in Höhe von 80 Prozent der Gesamtsumme bis zu 15.000 Euro pro Taubenschlag können übernommen werden.
In dem Taubenschlag sollen die Stadttauben durch Anfüttern zum Brüten gebracht und nachfolgend die Eier gegen Attrappen ausgetauscht werden. Das Ziel ist es, eine gesunde und begrenzte Stadttaubenpopulation zu erreichen, die einverträglich mit Stadtbild, Mensch und Tier harmoniert.
Stadttauben sind domestizierte Haustiere, die vormals auf hohe Bruterfolge gezüchtet und in menschlicher Obhut gehalten wurden. Sie wurden ausgesetzt oder haben sich nach Brieftauben- oder Hochzeitsaufflügen verflogen und sich auf der Suche nach Futter in den Städten angesiedelt und dort vermehrt. Durch fehlende menschliche Pflege, nicht artgerechte Ernährung mit Lebensmittelresten von der Straße und Verletzungen durch liegengebliebene Schnüre, falsch angebrachte Taubennetze, Spikes oder sogar verbotene Klebepasten, sind Tauben oft in einem erbärmlichen Zustand und leiden an erheblichen Schmerzen. Dies verstößt gegen das Tierschutzgesetz. Stadttauben sind keine Wildtiere, sondern durch die Domestikation auf die Betreuung des Menschen angewiesen.
Durch ein gezieltes und nachhaltiges Management können kontrollierte und gesunde Stadttaubenschwärme in begrenzter Zahl als Symbol des Friedens auch ein Gewinn für jedes Stadtbild sein.
Die veröffentlichte Förderrichtlinie, den Vordruck für die Antragsstellung und weitere Vordrucke sowie weitergehende Informationen finden Sie in der Infospalte rechts bzw. unten.Förderrichtlinie Stadttaubenschwärme vom 01.08.2022
Verlängerung der Förderrichtlinie Stadttaubenschwärme vom 29.03.2023 (nicht vollständig barrierefrei)
Vordruck Verwendungsnachweis_Zwischennachweis.pdf
Vordruck Zahlenmäßiger Nachweis über die Einnnahmen, Anl. 1a zum VN.pdf
Vordruck Zahlenmäßiger Nachweis über die Ausgaben, Anl. 1b zum VN.pdf
In einem von der niedersächsischen Landesregierung finanziell unterstützten Projekt wurde die Erprobung der Maßnahmen dieser Empfehlung durch das Tierschutzzentrum und die Klinik für Geflügel der Tierärztlichen Hochschule Hannover wissenschaftlich begleitet.
Bundesweit wurde die 1998 vorgestellte Loseblattsammlung in die Praxis umgesetzt. Die Erfahrungen aus dieser Praxis und die veränderte Rechtsstellung von Tieren in der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland sind in diese Überarbeitung als Empfehlungen eingeflossen.
Empfehlungen zur tierschutzgerechten Bestandskontrolle der Stadttaubenpopulation Tierschutzbeirat des Landes Niedersachsen Überarbeitete Fassung September 2019
(PDF, 1,46 MB)
Artikel-Informationen
erstellt am:
01.08.2022
zuletzt aktualisiert am:
24.05.2023
Ansprechpartner/in:
Geschäftsstelle der Landestierschutzbeauftragten
Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Calenberger Straße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-2366