Die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Errichtung und Ausstattung von Taubenschlägen zur tierschutzgerechten Regulierung der Stadttaubenschwärme sind veröffentlicht.
Das Land Niedersachsen fördert die Errichtung und Ausstattung von Taubenschlägen, die zu einer tierschutzgerechten Eindämmung der Population von Stadttauben dienen. Dadurch soll die oft tierschutzwidrige Vergrämung und Bekämpfung der Stadttauben in den Städten durch ein tierschutzgerechtes Management ersetzt werden. Kommunalverwaltungen und Tierschutzorganisationen können in der Zeit vom 01. August bis 01. Oktober 2022 einen Antrag auf Kostenübernahme für die Errichtung und Ausstattung eines Taubenschlages, der dem Zweck der Populationskontrolle dient, stellen. Die Ausgaben in Höhe von 80% der Gesamtsumme bis zu 15.000 € pro Taubenschlag können übernommen werden. In dem Taubenschlag sollen die Stadttauben durch Anfüttern zum Brüten gebracht und nachfolgend die Eier gegen Attrappen ausgetauscht werden. Das Ziel ist es, eine gesunde und begrenzte Stadttaubenpopulation zu erreichen, die einverträglich mit Stadtbild, Mensch und Tier harmoniert. Stadttauben sind domestizierte Haustiere, die vormals auf hohe Bruterfolge gezüchtet und in menschlicher Obhut gehalten wurden. Sie wurden ausgesetzt oder haben sich nach Brieftauben- oder Hochzeitsaufflügen verflogen und sich auf der Suche nach Futter in den Städten angesiedelt und dort vermehrt. Durch fehlende menschliche Pflege, nicht artgerechte Ernährung mit Lebensmittelresten von der Straße und Verletzungen durch liegengebliebene Schnüre, falsch angebrachte Taubennetze, Spikes oder sogar verbotene Klebepasten, sind Tauben oft in einem erbärmlichen Zustand und leiden an erheblichen Schmerzen. Dies verstößt gegen das Tierschutzgesetz. Stadttauben sind keine Wildtiere, sondern durch die Domestikation auf die Betreuung des Menschen angewiesen.
Durch ein gezieltes und nachhaltiges Management können kontrollierte und gesunde Stadttaubenschwärme in begrenzter Zahl als Symbol des Friedens auch ein Gewinn für jedes Stadtbild sein.
Die veröffentlichte Förderrichtlinie, den Vordruck für die Antragsstellung und weitere Vordrucke sowie weitergehende Informationen finden Sie in der Infospalte rechts bzw. unten.
Artikel-Informationen
erstellt am:
01.08.2022
zuletzt aktualisiert am:
09.09.2022
Ansprechpartner/in:
Geschäftsstelle der Landestierschutzbeauftragten
Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Calenberger Straße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-2366