Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Niedersachsen klar Logo

Aufbau und Aufgaben der nds. Überwachung

Als zuständige oberste Landesbehörde organisiert und koordiniert das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) die Maßnahmen zur Durchführung der amtlichen Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung sowie der amtlichen Futtermittelüberwachung und übt die Fachaufsicht über die kommunalen Überwachungsbehörden sowie über das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) aus. Außerdem wirkt es über den Bundesrat an der Rechtsetzung der Europäischen Union und des Bundes mit und fertigt landesrechtliche Bestimmungen.

Kommunale Überwachungsbehörden sind jeweils in ihrem Gebiet die Landkreise und kreisfreien Städte sowie die Region Hannover und der Zweckverband Veterinäramt JadeWeser. Eine Liste mit den Überwachungsbehörden finden Sie im nebenstehenden Downloadbereich oder direkt unter diesem Link. Weitere Angaben finden Sie über den Bürgerservice; geeignete Suchbegriffe sind Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen.

Das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) ist im Bereich der amtlichen Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung vor allem beratend und unterstützend tätig, im Bereich der amtlichen Futtermittelüberwachung dagegen selbst ausführende Stelle. Darüber hinaus obliegt ihm für beide Bereiche die Untersuchung und Beurteilung von Proben; zu diesem Zweck verfügt es über folgende Facheinrichtungen:
Lebensmittel- und Veterinärinstitut Oldenburg, Lebensmittel- und Veterinärinstitut Braunschweig/Hannover, Institut für Fische und Fischereierzeugnisse Cuxhaven, Institut für Bedarfsgegenstände Lüneburg, Futtermittelinstitut Stade

Aufgabe der Überwachung ist die regelmäßige, risikoorientierte und angemessen häufige Kontrolle der Einhaltung der zum Schutz der Verbraucher erlassenen Rechtsvorschriften. Sie ist entsprechend gemeinschaftsrechtlicher Vorgaben angelegt als „Kontrolle der Kontrolle“, zielt also vor allem auf die Prüfung der von Lebensmittel- und Futtermittelunternehmern eingesetzten Kontrollsysteme. Dies geschieht z.B. durch

- Inspektion von bzw. Hygienekontrolle in Betrieben,
- Einfuhrkontrolle,
- Entnahme, Untersuchung und Beurteilung von Proben,
- Anordnung von Maßnahmen,
- Verfolgung und Ahndung von Verstößen.

Proben werden bevorzugt beim Hersteller genommen („Flaschenhalsprinzip“).

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln