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Raumordnungskataster (ROK)

Das Raumordnungskataster (ROK) soll alle raumbeanspruchenden und raumbeeinflussenden Planungen und Maßnahmen enthalten, die für die Entscheidungen der Landesplanungsbehörden von Bedeutung sind. Bespielhaft genannt seien hier der durch ein Raumordnungsverfahren festgestellte Standort einer Abfalldeponie oder die durch Planfeststellungsbeschluss rechtskräftige Planung einer neuen Bundesfernstraße.

Das ROK dient damit der fachübergreifenden Koordinierung von Planungen und Maßnahmen. Zudem bildet es die Grundlage vielfältiger landesplanerischer Entscheidungen wie etwa der Erarbeitung Regionaler Raumordnungsprogramme und der Durchführung von Raumordnungsverfahren. Bei der Erarbeitung ausführlicher Stellungnahmen zu Fachplanungen wird es ebenso herangezogen. Auf diese wesentliche Informationsquelle greifen Landesdienststellen sowie öffentliche und private Planungsträger zurück.

Die Führung erfolgt bei den Ämtern für regionale Landesentwicklung digital mit Hilfe des Geographischen Informationssystems (GIS). Vorteil sind die Möglichkeiten der Ergänzung um andere digital vorliegender Datenbestände und neue Möglichkeiten in der Auswertung. So ist es beispielsweise möglich, durch die Verschneidung von raumbedeutsamen Flächennutzungen Konfliktbereiche flächendeckend für jeden beliebigen Planungsraum darzustellen.

Die unteren Landesplanungsbehörden wirken bei der Führung des Raumordnungskatasters mit.


Fachdaten aus dem Raumordnungskataster können auch als WMS-Dienst (Web Map Service) in Ihre Fachanwendung integriert werden. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an Herrn Claus Krinke (siehe Artikel-Informationen).


Objektarten- und Signaturenkatalog

Die Inhalte des ROK sind im Objektarten- und Signaturenkatalog (ROK-OS) definiert. Der Katalog beinhaltet jeweils die Bezeichnung, einen Zeichenvorschriftskode (ZVS) und die Signatur. Der Katalog steht rechts zum Download bereit.

Zusätzlich werden umfangreiche Sachdaten erfasst, die nicht nur die Eintragung bezeichnet sondern auch Informationen über die Erfassungsqualität oder auch die Erfassungsstelle geben.

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