Hilfskarten zu Kongruenzräumen des LROP-Entwurfes
Vom 22.04.2025 bis zum 21.05.2025 stehen die Verfahrensunterlagen zur öffentlichen Einsichtnahme auf einer Online-Beteiligungsplattform sowie zur öffentlichen Auslegung beim Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zur Verfügung. Die Unterlagen werden zusätzlich auf der Internetseite des ML eingestellt.
Der Entwurf sieht in Anhang 2 zu Abschnitt 2.3 Ziffer 03 die Festlegung von Kongruenzräumen der Oberzentren, Mittelzentren mit oberzentraler Teilfunktion Einzelhandel, Mittelzentren und Grundzentren mit mittelzentraler Teilfunktion Einzelhandel bezogen auf aperiodische Sortimente des Einzelhandels vor.
Zur Veranschaulichung der in Anlage 1 der Verordnung zur Änderung der LROP-VO (Darstellung des neuen Anhangs 2 zu Abschnitt 2.3 Ziffer 03) in Textform festgelegten Räume werden zwei unverbindliche Hilfskarten bereitgestellt. Diese Karten sind ausdrücklich nicht Teil der Änderungsverordnung. Die Karten enthalten Darstellungen der Kongruenzräume für Mittelzentren und Grundzentren mit mittelzentraler Teilfunktion Einzelhandel bzw. für Oberzentren und Mittelzentren mit oberzentraler Teilfunktion Einzelhandel, jeweils bezogen auf aperiodische Sortimente des Einzelhandels.