In der Richtlinie sind die maßgeblichen Förderbestimmungen enthalten.
In den weiteren Dokumenten ist der Ablauf des Antragsverfahrens ausführlich beschrieben.
Ablauf des ersten Antragsverfahrens 2026
Ab sofort können wieder Anträge zur Projektförderung im Ökolandbau gestellt werden.
Die Bewerbungskonzepte im Rahmen der Antragstellung sollen max. 17.500 Zeichen (max. 7 DIN A4-Seiten) umfassen und insbesondere soll erkennbar werden, auf welchem Weg und in welchem Umfang mit dem Projekt eine Ausweitung des Ökologischen Landbaus oder eine Stärkung der gesamten Wertschöpfungskette zum Ökolandbau erreicht werden soll. Wichtig ist insbesondere, dass im Konzept auch Ansätze erkennbar sind, die der Unterstützung der regionalen Verarbeitung und der Vermarktung von Bioprodukten dienen können.
Hinweise zur Einreichung:
Die Zuwendungsanträge sind fristgemäß auf den für die Antragstellung vorgesehenen Vordrucken sowie den geforderten Anlagen einzureichen. Die Einreichung kann alternativ erfolgen:
Hinweis: Es genügt, den Antrag über einen der drei genannten Wege einzureichen. Es ist nicht erforderlich, alle Wege gleichzeitig zu nutzen.
Die Frist für die Einreichung der Zuwendungsanträge für das Versuchswesen endet am 25.03.2026.
Die Frist für die Einreichung der Zuwendungsanträge für alle anderen Projekte endet am 09.04.2026.
Später eingehende Zuwendungsanträge oder Anträge, die sich nicht auf den ausgeschriebenen Maßnahmenbereich nach Nummer 2.1 Richtlinie Ökolandbau beziehen, werden nicht berücksichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.
Den vollständigen Text zur Ausschreibung und detaillierte Angaben zum ausgeschreibenen Maßnahmenbereich finden Sie rechts in der Infospalte.Newsletter zum Antragsverfahren
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Dr. Alexandra Wichura
Telefon: 05 11/1 20-21 53
Telefax: 05 11/1 20 99 21 53
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Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
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