Hier finden Sie die Richtlinie Existenzgründung im Original sowie in einer kurzen Zusammenfassung.
Auf einen Blick: Die Richtlinie Existenzgründung im Überblick
(PDF, 0,15 MB)
Niedersachsen unterstützt Neueinsteigerinnen und Neueinsteiger in die Landwirtschaft sowie den Generationswechsel auf den Höfen mit einer neuen Förderung. Die entsprechende Förderrichtlinie (RL Existenzförderung) ermöglicht 100.000 Euro bei außerfamiliären Betriebsgründung. Bei einer innerfamiliären Hofübernahme beträgt die Förderung pauschal 70.000 Euro.
Miriam Staudte, Niedersächsische Ministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz:
„Der Neueinstieg in die Landwirtschaft wird oft durch fehlendes Kapital und den erschwerten Zugang zu landwirtschaftlichen Flächen gehemmt. Auch Hofnachfolgerinnen und Hofnachfolger stehen bei der erforderlichen Neuausrichtung des Betriebes oft vor einem enormen Investitionsstau – und damit großen finanziellen Herausforderungen. Dem wirken wir mit unserer neuen Förderung für junge Landwirtinnen und Landwirte entgegen. Dabei legen wir Wert auf vielfältige und resiliente Gründungskonzepte, die Umwelt- und Klimaschutz von Anfang an mitdenken. Voraussetzung ist auch die Bereitschaft zu regelmäßiger Betriebsentwicklungsberatung. So stellen wir sicher, dass den jungen Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhabern professionelle externe Vertrauenspersonen zur Seite stehen. Da bislang lediglich 11 Prozent der landwirtschaftlichen Betriebsleitungen von Frauen besetzt werden, wird bei einer Überzeichnung des Programms weibliche Betriebsführung neben anderen Faktoren wie Ökolandbau besonders berücksichtigt.“
Ein auf die nächsten fünf Jahre ausgerichtetes innovatives Betriebskonzept muss vorgelegt werden.
Das Betriebskonzept muss im Wesentlichen enthalten:
Als Bewilligungsbehörde bewertet die Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK) die Gründungskonzepte nach einem einheitlichen System. Betriebskonzepte, die vielfältig und resilient aufgestellt sind (z.B. Anbau vielfältiger Kulturen, Teilnahme an Agrarumweltmaßahmen, Direktvermarktung, Gartenbau oder ökologische Wirtschaftsweise) werden durch das Rankingsystem bevorzugt berücksichtigt. Anträge von gründenden Frauen sind ausdrücklich erwünscht und werden bei Punktgleichheit bevorzugt berücksichtigt. Für das aktuelle Antragsverfahren stehen Landesmittel in Höhe von gut 2 Millionen Euro bereit. Bereits mit dem Antrag auf Förderung ist der Nachweis einer sozioökonomischen Beratung einzureichen.
Die Förderrichtlinie „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Existenzgründung von Junglandwirtinnen und Junglandwirten (RL Existenzförderung)“ ist hier veröffentlicht (www.verkuendung-niedersachsen.de). Förderanträge sind bis spätestens zum 23. November bei der LWK einzureichen. Antragsvordrucke finden sie unter folgendem Link: www.agrarfoerderung-niedersachsen.de.
Hier finden Sie die Richtlinie Existenzgründung im Original sowie in einer kurzen Zusammenfassung.
Auf einen Blick: Die Richtlinie Existenzgründung im Überblick
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Antragsformulare hier (Link zur LWK):