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Diversifizierung bei Abbau der Tierhaltung

Im Rahmen der Maßnahme werden Zuwendungen zur Förderung von nicht der landwirtschaftlichen Urproduktion zuzuordnenden Investitionen der Diversifizierung landwirtschaftlicher Unternehmen bei Abbau der Tierhaltung gewährt. Der Abbau der Tierhaltungen der Arten Schwein, Rind und Geflügel (außer in Mobilstallhaltung) werden berücksichtigt. Es müssen mindestens 30 GV (bei Anbindehaltung 10 GV) der Tiere abgebaut werden.

Der Antragsstichtag ist am 15. Juni eines jeden Jahres. Die finanziellen Mittel betragen 5,5 Mio. EUR pro Antragsstichtag. Der Fördersatz beträgt bis zu 50% bei einer maximalen Förderhöhe von 300 T. EUR.

Bewilligungsstelle ist die LWK Niedersachsen. Informationen gibt es hier.

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