Europäischer Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF)
Der Europäische Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) unterstützt die Durchführung der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) und Meerespolitik der EU für den Zeitraum 2021-2029.
Zur Förderung von Maßnahmen mithilfe des EMFAF ist ein nationales Programm des Mitgliedstaates erforderlich. Im Rahmen einer Gesamtstrategie wird darin die Verwendung der Mittel festgelegt und von der Europäischen Kommission notifiziert/zugelassen. Mit dem deutschen EMFAF-Programm soll insbesondere eine ökologisch nachhaltige, resiliente, innovative und wettbewerbsfähige Aquakultur und Fischerei als Beitrag zur Ernährungssicherheit unterstützt werden. Die Verarbeitung und Vermarktung fischereilicher Erzeugnisse insbesondere durch die Optimierung regionaler Wertschöpfungsketten sowie die Entwicklung von Fischwirtschaftsgebieten mit lokalen Strategien zur Stärkung der ländlichen Räume stellen weitere Förderschwerpunkte dar.
Das EMFAF-Programm wird in Niedersachsen durch insgesamt vier Förderrichtlinien umgesetzt.
Eine Antragstellung ist bei der Landwirtschaftskammer, dem Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit sowie dem Staatlichen Fischereiamt Bremerhaven für jeweils folgende Maßnahmen möglich:
Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK)
- Förderung von Vorhaben zur Umsetzung der Strategie für eine integrierte örtliche Entwicklung des Fischwirtschaftsgebietes Niedersächsische Nordseeküste
- Förderung von Vorhaben der Verarbeitung und Vermarktung von Fischeierzeugnissen, hierzu zählen u. a. Vorhaben zur Verbesserung der Energieeffizienz, der Arbeitssicherheit und Gesundheit, der Produktionsverfahren, der Direktvermarktung, Kommunikations- und Absatzförderungskampagnen
- Förderung von Vorhaben zur Verbesserung der Infrastruktur von Fischereihäfen
Ansprechpartnerin:
Silke Emmel
Telefon: 05 11/65-14 78
E-Mail: silke.emmel@lwk-niedersachsen.de
Website: LWK
Bezeichnung der Richtlinien | EMFAF-Budget Stand Februar 2024 |
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen sowie zu Verbesserung der Infrastruktur von Fischereihäfen | 2.575.322 € |
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung des Fischwirtschaftsgebietes Niedersächsische Nordseeküste im Rahmen des EMFAF | 2.200.000 € |
Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)
- Förderung von Vorhaben der Binnenfischerei, hierzu zählen u. a. Diversifizierungen und neue Einkommensquellen, Unterstützungsleistungen zur Berufsausbildung, Investitionen in schonende Fangtechniken, Austausch/Modernisierung von Motoren zur Steigerung der Energieeffizienz von Fischereifahrzeugen, Unterstützung des Ersterwerbs eines gebrauchten Fischereifahrzeugs für junge Fischerinnen und Fischer (<40).
- Förderung von Vorhaben der Aquakultur, u. a. Investitionen in den Neubau oder Modernisierung von Produktionskapazitäten, Investitionen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und -sicherheit, Investitionen in die ökologische Nachhaltigkeit von Aquakulturanlagen.
Ansprechpartner:
Markus Diekmann
Telefon: 05 11/88 97-9 05
E-Mail: markus.diekmann@laves.niedersachsen.de
Website: LAVES
Förderrichtlinie | EMFAF-Budget Stand Februar 2024 |
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Binnenfischerei und Aquakultur | 11.984.290 € |
Staatliches Fischereiamt Bremerhaven (SFA)
Ansprechpartnerin:
Sarah Ringel
Telefon: 04 71/9 72 54-21
E-Mail: sarah.ringel@sfa.niedersachsen.de
Website: SFA
Förderrichtlinie | EMFAF-Budget Stand Februar 2024 |
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Küsten- und Hochseefischerei | 6.441.915 € |