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Überarbeitung und Wiedereinreichung des GAP-Strategieplans (GAP-SP)

Am 30.09.2022 wurde der überarbeitete und mit der Europäischen Kommission (EU-KOM) vorabgestimmte deutsche GAP-SP durch die Bundesregierung wieder eingereicht, sodass der Genehmigungsprozess weiterlaufen kann.
Damit haben Bund und Länder den Weg für eine rechtzeitige Genehmigung bis Ende 2022 geebnet. In ihrem „Observation Letter“ vom Mai 2022 hatte die EU-KOM die grundlegende Ausrichtung des GAP-SP auf eine Transformation hin zu einem nachhaltigen und resilienten Agrar- und Ernährungssystem in attraktiven ländlichen Räumen begrüßt und bestätigt.
Ihre Anmerkungen zielten in erster Linie auf einen näheren und differenzierteren Erläuterungsbedarf zu regionalspezifischen Ausgestaltungen sowie zusätzlichen nationalen Maßnahmen außerhalb des GAP-SP, um besser nachvollziehen zu können, wie die im GAP-SP dargestellten Bedarfe insgesamt strategisch in Deutchland abgedeckt werden sollen.
Die Anmerkungen haben insgesamt zu einer Nachschärfung der Ausführungen zur Interventionsstra-tegie, einer Ausdifferenzierung der Interventionsbeschreibungen sowie der Zuordnung einer Reihe von Interventionen zu mehreren Zielen und Ergebnisindikatoren geführt. Die Grundausrichtung des Sets an Interventionen sowohl im Bereich der Direktzahlungen als auch der ELER Interventionen ist beste-hen geblieben.
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