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Aufbauhilfe zur Behebung der vom Hochwasser 2013 verursachten Schäden an der ländlichen Infrastruktur im Außenbereich von Gemeinden

Im Sommer 2013 sind in Niedersachsen beträchtliche Schäden durch das Hochwasser im Zeitraum von Mai bis Juli entstanden. Ab dem Jahr 2014 erfolgt eine Unterstützung im Rahmen der Aufbauhilfe. Bund und Länder stellen dazu insgesamt Mittel in Höhe von acht Milliarden Euro aus dem Aufbauhilfefonds zur Verfügung. Der Landesanteil Niedersachsens an den Aufbauhilfemitteln beträgt insgesamt 55,5 Millionen Euro.

Wo und wie durch das oben genannte Hochwasser bedingte Schäden beglichen werden können, erfahren Sie hier:

Zuwendungen können beantragt werden für den nachhaltigen Wiederaufbau und die Wiederbeschaffung von baulichen Anlagen, Gebäuden und öffentlicher Infrastruktur in Niedersachsen, die durch das Hochwasser beschädigt oder zerstört wurden.

Wer ist antragsberechtigt?

Natürliche und juristische Personen des privaten Rechts, juristische Personen des öffentlichen Rechts und Personengesellschaften.

Was ist förderfähig?

Die Wiederherstellung der Verkehrsverhältnisse von ländlichen Wegen einschließlich der zugehörigen Vorarbeiten. Hierzu gehört die Wiederherstellung von nicht öffentlich gewidmeten

– Verbindungswegen zu den Gehöften oder zum öffentlichen Straßenwegenetz,

– anderen außerörtlichen Wegen, z. B. zu den land- und forstwirtschaftlichen Flächen führende Wegen, Verbindungswegen, Feldwegen und sonstigen Wegen einschließlich zugehöriger Brückenbauten und Nebenanlagen.

Gefördert werden auch im Zusammenhang mit den Wegemaßnahmen stehende erosionsvermindernde Maßnahmen und die Wiederherstellung von Begleitmaßnahmen des Natur-, Wasser- und Landschaftsschutzes.

Darüber hinaus wird die Sicherung und Wiederherstellung sonstiger ländlicher Infrastruktur, soweit sie nicht unternehmerischen Bereichen zuzuordnen ist gefördert.

Den Antragsvordruck Aufbauhilfe können Sie auf dieser Seite herunterladen oder bei der Bewilligungsbehörde anfordern.

Fristablauf für die Antragstellung: 30.06.2015

Bewilligungsbehörde:

Amt für regionale Landesentwicklung

Adolph-Kolping-Straße 12

21335 Lüneburg

Ansprechpartnerin ist Frau Anke Bringezu 04131/726-188

Artikel-Informationen

erstellt am:
17.04.2014
zuletzt aktualisiert am:
22.07.2016

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