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Wir suchen tierische Verstärkung!

Neue Hausverfügung erlaubt Bürohunde im Ministerium


Neue Hausverfügung erlaubt Bürohunde im Ministerium

Im ML sind Bürohunde seit Kurzem ausdrücklich willkommen! Erprobt wurde der Umgang mit den Vierbeinern in einer sechsmonatigen Testphase (Juli bis Dezember 2025). Seitdem dürfen Hundebesitzer*innen ihre Vierbeiner mit ins Ministerium mitbringen.

Und das hat viele Vorteile: Verschiedene Studien belegen die positiven Auswirkungen von Hunden auf die psychische Gesundheit von Menschen. So können Bürohunde das Arbeitsklima spürbar verbessern und das soziale Miteinander fördern.

Anforderungen und Arbeitsplatzprofil entnehmen Sie bitte der folgenden „Stellenausschreibung“.

Der zukünftige Arbeitsplatz Ihres Vierbeiners:

Der künftige Arbeitsplatz unserer vierbeinigen Teammitglieder ist das Referat von „Herrchen/Frauchen“. Der Umfang und die Einbindung in die tägliche Arbeit ist mit den Kolleg*innen gemeinsam mit der Referatsleitung festzulegen. Ebenso sind Beschränkungen beziehungsweise Verhaltensregeln im Referat gemeinsam festzulegen. Die Hausverfügung Hunde (hier als Download-PDF) enthält hierzu verbindliche Vorgaben. Gleichwohl können auch darüber hinausgehende Vereinbarungen getroffen werden, um die Bedürfnissen aller Kolleginnen und Kollegen im Referat zu berücksichtigen.

Was soll der tierische Kollege mitbringen?

  • Der Vierbeiner verfügt über ein ausgeprägtes Sozialverhalten, ist ruhig und gelassen, zerstört nicht aus Langeweile Mobiliar und ist stubenrein.
  • Darüber hinaus verfügt er/sie mindestens über die in der Hausverfügung genannten verpflichtenden Impfungen.
  • Es ist keine Gefährlichkeit gemäß § 7 Abs. 1 Satz 2 NHundG festgestellt worden.
  • Er ist gegenüber anderen Kollegen nicht aggressiv und bedrängt auch keine Kolleginnen und Kollegen auf dem Flur beziehungsweise im Büro.

Welche Anforderungen gelten für Halter*innen?

  • Der Hund ist an einer kurzen Leine zu führen (bis max. 1,5 m).
  • Tabuzonen sind: Toiletten, Küchen, Aufenthaltsräume bzw. die Kantine und Besprechungsräume.
  • Der Fahrstuhl ist mit einem Hund möglichst nicht zu benutzen.
  • Die Bürotür ist geschlossen zu halten.

Ein Foto zeigt: Ministerin Miriam Staudte neben ML-Mitarbeiter Heiko Richter. Beide lachen in die Kamera. Herr Richter hält Hündin "Cookie" auf dem Arm.   Bildrechte: ML

Ministerin Miriam Staudte (l.) mit Heiko Richter (Leiter des Referats V6) und Hündin "Cookie"

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