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Nach ASP-Ausbruch: Erste Schweine gehen zur Schlachtung

Agrarministerin Barbara Otte-Kinast: „Eine gute Botschaft für die Schweinehalter“


Hannover. Rund 2.500 Mastschweine werden am morgigen Freitag (29.7.) in Geldern (Nordrhein-Westfalen) geschlachtet. Die Tiere stammen aus der Sperrzone, die nach dem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in einem in Emsbüren (Landkreis Emsland) gelegenen Betrieb eingerichtet wurde. Die weitere Verarbeitung dieser geschlachteten Tiere soll dann in einem Betrieb in Thüringen erfolgen.

Niedersachsens Agrarministerin Barbara Otte-Kinast zeigte sich erleichtert, dass damit endlich ein Vermarktungsweg gefunden sei: „Das ist eine gute Botschaft für die betroffenen Schweinehalterinnen und Schweinehalter. Ich bin froh, dass in Geldern konkrete Hilfe angeboten wird.“ Direkt nach dem Ausbruch der ASP hatte sich die Ministerin in mehreren Konferenzen mit der Branche über mögliche Lösungswege ausgetauscht. Daran nahmen neben dem Berufsstand insbesondere auch Vertreterinnen und Vertreter der Schlacht- sowie der Verarbeitungsbranche teil. „Ich weiß von den Bemühungen auch anderer Schlachtunternehmen und Verarbeitungsbetriebe sowie vom Lebensmitteleinzelhandel zu helfen, und hoffe, dass auch deren Konzepte bald Realität werden. Es wäre gut, wenn alsbald weitere Schlachtunternehmen nachziehen“, so Ministerin Otte-Kinast.

Von dem ASP-Ausbruch im Landkreis Emsland sind in der Sperrzone rund 200.000 Schweine betroffen, die nur mit Ausnahmegenehmigung der zuständigen Behörde in andere Betriebe der Überwachungszone oder zur unmittelbaren Schlachtung verbracht werden dürfen. Die Restriktionen für die Verbringung gelten nach Vorgaben der EU-Kommission bis 14. Oktober 2022. Bis dahin muss für ca. 100.000 Schweine die kanalisierte Schlachtung organisiert werden. Gespräche hinsichtlich einer Verkürzung dieser Frist werden geführt.

Das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium teilte mit, dass wöchentlich rund 8.000 schlachtreife Schweine zur Schlachtung verbracht und demnach ca. 540 Tonnen Fleisch verarbeitet werden müssen. Für die Schlachtung, Zerlegung und die anschließende Weiterarbeitung gelten strenge tierseuchenrechtliche Vorgaben der EU. Das Fleisch kann nach einer risikomindernden Behandlung (zum Beispiel Erhitzen) verarbeitet werden und anschließend wie jedes andere Fleischerzeugnis in den Verkehr gebracht werden. Alternativ wäre nach einer ausreichenden Behandlung die Verarbeitung zu Tierfutter möglich.

Artikel-Informationen

erstellt am:
28.07.2022

Ansprechpartner/in:
Kommunikation, Presse

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