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Längere Übergangszeit für Kälberbetriebe

Hannover. Am Montag, 20. Juni, befasst sich der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz des Bundesrats erneut mit dem Mindesttransportalter von Kälbern. Im Juni 2021 hatte der Bundesrat die Änderung der Tierschutztransportverordnung beschlossen.

Demnach soll das Alter von bisher 14 auf 28 Tage bei Kälbern heraufgesetzt werden. Die Änderungen treten am 1. Januar 2023 in Kraft. Auf Antrag Niedersachsens soll die Übergangsfrist für die geänderte Verordnung von einem Jahr auf drei Jahre verlängert werden.

Im Januar war die Beratung im Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz darüber bis zu einem Wiederaufruf vertagt worden. Niedersachsen hat jetzt die Wiederaufsetzung beantragt. Somit könnte noch vor der parlamentarischen Sommerpause eine Entscheidung getroffen werden.

Auf europäischer Ebene zeichnet sich ebenfalls eine Mehrheit für die Erhöhung des Mindesttransportalters für Kälber ab. „Die EU-Kommission hat eine Überarbeitung der Tierschutzgesetze bei Transporten bis Ende 2023 angekündigt. Um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, möchte ich, dass wir im Gleichschritt vorangehen. Außerdem müssen wir den Tierhaltern – auch in Anbetracht der schwierigen wirtschaftlichen Gesamtlage in der Tierhaltung – bei der Weiterentwicklung einer zukunftsfähigen Kälberhaltung ausreichend Zeit für die Anpassung einräumen“, betonte Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast.

Mit einer auf drei Jahre verlängerten Übergangsfrist besteht zusätzlich die Möglichkeit, Maßnahmen zu implementieren, um die Betriebe bei der Erweiterung der Haltungskapazitäten für die Kälber zu unterstützen und Beratungskonzepte zur Verbesserung der Kälbergesundheit weiter zu entwickeln.


Artikel-Informationen

erstellt am:
13.06.2022

Ansprechpartner/in:
Kommunikation, Presse

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