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Futtermangel beheben

Nutzung von Zwischenfrüchten auf ökologischen Vorrangflächen soll ermöglicht werden


Hannover. Niedersachsen geht einen weiteren Schritt, um dem drohenden Futtermangel vorzubeugen: Die Nutzung von Zwischenfrüchten auf ökologischen Vorrangflächen (öVF) für Futterzwecke soll wieder ermöglicht werden. Das teilte das Niedersächsische Agrarministerium mit. Die Regelung wird auch für Bremen gelten. Grundlage der Möglichkeit ist eine bundesweite Verordnung, die zunächst noch den Bundesrat passieren muss. Die nächste Sitzung findet am 20. September statt.

„Ich begrüße das sehr. Aufgrund der Trockenheit und fehlender Reserven aus dem letzten Jahr, herrscht auf vielen Betrieben Futternot. Deshalb soll diese Möglichkeit landesweit genutzt werden“, so Ministerin Otte-Kinast. Die öVF mit Zwischenfrüchten und Untersaaten haben mit insgesamt rund 290.000 Hektar in Niedersachsen und Bremen ein großes Potential, um dem Futtermangel entgegenzuwirken.

Die Ministerin ist davon überzeugt, dass diese Sonderregelung für 2019 kommen wird und ab Ende September die entsprechenden Zwischenfrüchte und Untersaaten zu Futterzwecken genutzt werden können. Das entsprechende Bundesratsverfahren bleibt jedoch in jedem Fall aber abzuwarten. Die Umsetzung in Niedersachsen und Bremen soll nach jetzigen Planungen dann im Rahmen eines Anzeigeverfahrens erfolgen.

Hintergrund:
Die Bundesregierung hat eine Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung und der Agrarzahlungen-Verpflichtungsverordnung auf den Weg gebracht. Damit soll, wie auch im vergangenen Jahr, die Möglichkeit geschaffen werden, dass die Zwischenfrüchte und Untersaaten auf ökologischen Vorrangflächen (öVF) für Futterzwecke genutzt werden dürfen. Voraussetzung ist, dass in dem Gebiet ein witterungsbedingter Futtermangel besteht.

Ende Juli hatte man in Niedersachsen und Bremen auch schon die Nutzung des Aufwuchses von öVF-Brachen unter bestimmten Voraussetzungen freigegeben. Von dem dazugehörigen Antrags- und Genehmigungsverfahren haben bisher rund 300 Betriebe mit insgesamt gut 1.000 Hektar öVF-Brachen Gebrauch gemacht. Möglich soll eine Nutzung für den eigenen Viehbestand sein wie auch eine Abgabe im Rahmen der Nachbarschaftshilfe.

Artikel-Informationen

erstellt am:
26.08.2019

Ansprechpartner/in:
Kommunikation, Presse

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