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Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP)

Ministerin Otte-Kinast schließt Rahmenvereinbarung für den Fall des Ausbruches in Niedersachsen ab


Hannover. Niedersachsen treibt seine Prävention für den Fall eines Ausbruches der Afrikanischen Schweinepest (ASP) weiter voran. Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast und die Firma AN Vorsorge GmbH, Großenkneten unterzeichneten heute (16.7.) die Rahmenvereinbarung zur Bekämpfung der ASP beim Wildschwein. Die Firma AN Vorsorge ist die künftig zuständige Wildtierseuchen-Vorsorgegesellschaft.

Aufgaben der AN-Vorsorge GmbH sind: die Einrichtung von Vorhaltemaßnahmen, die Durchführung von angeordneten Bekämpfungsmaßnahmen im Auftrag der zuständigen Veterinärbehörde sowie die Weiterentwicklung von Bekämpfungsmaßnahmen für den Fall des Ausbruches der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen.

Ministerin Barbara Otte-Kinast zur Vertragsunterzeichnung: „Ich freue mich, dass wir damit den Landkreisen eine wertvolle Unterstützung ermöglichen können. Wir müssen alles dafür tun, die Seuche im Ausbruchsfall schnell und umfassend zu bewältigen.“

Die von der AN Vorsorge GmbH zu erbringenden Leistungen sind in vier Stufen eingeteilt.

So werden bereits vor dem Ausbruchsfall (Stufe 0) entsprechende Vorhaltemaßnahmen in Form von Material und Personal sichergestellt. Dies dient dazu, im Seuchenfall schnell mit dem notwendigen Material und der erforderlichen Fachkompetenz aktiv werden zu können. Hierfür zahlt das Land in den nächsten Jahren eine Jahrespauschale in Höhe von 435.000 Euro.
Die drei weiteren Stufen im Falle eines Ausbruches der ASP beim Wildschwein in Niedersachsen sind die Stufe 1 (Aktivierungsphase), Stufe 2 (Verlegungsphase) und Stufe 3 (Einsatzphase). Diese Stufen werden bei Bedarf direkt von der jeweils betroffenen und zuständigen kommunalen Veterinärbehörde beauftragt. Damit ist diese als Auftraggeber berechtigt, bestimmte Leistungen auf eigene Rechnung bei der AN Vorsorge GmbH zur Unterstützung bei der Bekämpfung abzurufen.

Die geschlossene Vereinbarung leistet somit einen wertvollen Beitrag um im Falle eines Ausbruches der ASP beim Wildschwein in Niedersachsen schnell reagieren und den Ausbruch zügig eindämmen zu können.

Hintergrund:

Bei einem in Brandenburg nahe der deutsch-polnischen Grenze tot aufgefundenen Wildschwein wurde mit Befund des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) am 10.09.2020 das Virus der Afrikanischen Schweinepest (ASP) nachgewiesen. Seither breitet sich die ASP in Brandenburg und Sachsen weiter aus.

Erstmals meldete das Land Brandenburg am 16. Juli 2021 Ausbrüche der ASP in zwei Hausschweinbeständen. Dies sind die ersten in Deutschland nachgewiesenen Fälle von ASP in Schweinehaltungen.

Die ASP ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, von der Haus- und Wildschweine betroffen sind. Nach einer Infektion mit dem ASP-Virus entwickeln die Tiere sehr schwere, aber unspezifische Allgemeinsymptome. ASP ist keine Zoonose, also zwischen Tier und Mensch übertragbare Infektionskrankheit, und daher für den Menschen ungefährlich. Andere Haus- und Wildtiere sind ebenfalls nicht empfänglich für die ASP.

Für Niedersachsen hätte der Eintrag der Seuche erhebliche Folgen. Handels- und Verbringungsverbote für Hausschweine würden die Schweinebranche empfindlich treffen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
16.07.2021

Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Calenberger Str. 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-2136
Fax: 0511/120-2382

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