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ASP: Agrarministerkonferenz folgt Niedersachsens Antrag

Quedlinburg. Wie geht es weiter für die Nutztierhaltung in Deutschland? Die Agrarministerinnen und -minister der Länder diskutierten heute (16.9.) in Quedlinburg mit Bundesagrarminister Cem Özdemir über die Zukunftsaussichten für die Landwirtschaft. Dieser erläuterte seinen Gesetzentwurf für die Tierhaltungskennzeichnung und warb um „Rückenwind“ für seine Politik. Der Bund stellte eine Milliarde Euro für den Einstieg in den Umbau der Nutztierhaltung in Aussicht. „Das reicht auf Dauer natürlich nicht und kommt auch fast schon zu spät“, kritisierte Niedersachsens Agrarministerin Barbara Otte-Kinast mit Blick auf die äußerst angespannte Situation auf den tierhaltenden Betrieben, speziell in der Schweinehaltung. Längst liege der Lösungsvorschlag der Borchert-Kommission auf dem Tisch, wie man die Einkommensinteressen der Landwirtschaft mit dem Wunsch nach einer umwelt- und tierwohlgerechten Landwirtschaft unter einen Hut bekommt.

„Wir brauchen für unsere Landwirtinnen und Landwirte das deutliche Signal der Bundesregierung, dass die Tierhaltung in Deutschland gewollt ist“, sagte Otte-Kinast. Bereits vor einem Jahr sei man sich in der Agrarministerkonferenz einig gewesen, dass man so schnell wie möglich die Voraussetzungen für den Umbau der Nutztierhaltung schaffen wolle. Verabschiedet wurde nun erneut, dass schnellstmöglich ein verbindliches Gesamtkonzept vorgelegt wird, wie die Ställe ausgestaltet werden sollen und ein beschleunigtes Genehmigungsverfahren für Stallneu- und Umbauten erreicht wird und wie dies verlässlich finanziert wird. Damit sollen die Nutztierhalter eine Perspektive für notwendige Investitionen erhalten. „Die tierhaltenden Betriebe benötigen langfristige Verträge, die den Ausgleich der Mehrkosten höherer Tierwohlstandards absichern und ihnen Planungssicherheit über die Investitions- und Abschreibungsphase geben“, sagte Ministerin Otte-Kinast.

Die große Sorge um die Energieversorgung bestimmte außerdem die Tagesordnung. Milch-, Fleisch- und Getreideverarbeitung, die Dünge- und Futtermittelherstellung oder auch die Tierhaltung sind betroffen. „Es darf nicht zur Reduzierung oder gar Einstellung der Gaslieferungen kommen. Die Herstellung unserer Grundnahrungsmittel muss unter allen Umständen gesichert sein“, betonte Otte-Kinast. Unternehmen der Land- und Ernährungswirtschaft im Bereich der Grundversorgung sollten laut Beschluss als „geschützte Kunden“ gelten.

Darüber hinaus ging es auch um die Anpassung des Düngerechts. Die unionsgeführten Länder erneuerten ihre Forderung nach einem verursachergerechten Düngerecht. Landwirtschaftliche Betriebe in den „Roten Gebieten“, die nachweisen können, dass sie niedrige Stickstoffüberschüsse haben oder eine besonders grundwasserschonende Bewirtschaftung sicherstellen, sollten von den Auflagen in den „Roten Gebieten“ ausgenommen werden.

Stichwort ASP: Die AMK folgte dem Antrag Niedersachsens. Es wird nun geprüft, ob im Seuchenfall Schlacht-, Zerlege- und Verarbeitungsbetriebe sowie Kühlhäuser vorgehalten werden, die Tiere aus der Restriktionszone abnehmen und weiterverarbeiten. Außerdem soll sich das BMEL bei der EU dafür einsetzen, dass die Frist von 90 Tagen reduziert werden kann, wenn es sich wie im Emsland um einen Punkteintrag handelt. „Auch die Vorgabe für die Behandlung von Fleisch gehört auf den Prüfstand“, sagte Ministerin Otte-Kinast.

Artikel-Informationen

erstellt am:
16.09.2022

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