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Antragsfrist für Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen 2022 verlängert

Förderungen können noch bis zum 1. August 2022 beantragt werden


Hannover. Landwirtinnen und Landwirte in Niedersachsen können noch bis zum 1. August 2022 Anträge zur Teilnahme an den Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen einreichen. Sie haben damit einen Monat länger Zeit, die freiwilligen Fördermaßnahmen für umwelt-, klima- und ressourcenschonende Anbauverfahren und eine gewässerschonende und naturschutzgerechte Landbewirtschaftung zu beantragen.

Das im März 2022 gestartete Antragsverfahren für AUKM für die Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) von 2023 bis 2027 ist gut angelaufen. Die GAP-Reform und die zahlreichen neuen Fördermaßnahmen führten bei interessierten Landwirtinnen und Landwirten zu vielen Rückfragen, so dass die übliche Antragsfrist (15. Mai) für die neuen AUKM bereits bis zum 30. Juni 2022 hinausgeschoben wurde. Nun soll eine letztmalige Verlängerung der Antragsfrist bis zum 1. August 2022 erfolgen, um eine umfassende Beratung der landwirtschaftlichen Betriebe zu gewährleisten.

Mehr Informationen zur Fristverlängerung finden sich auf der Internetseite des Niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums www.ml.niedersachsen.de/aukm.

Artikel-Informationen

erstellt am:
29.06.2022

Ansprechpartner/in:
Kommunikation, Presse

Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Calenberger Str. 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-2136
Fax: 0511/120-2382

http://www.ml.niedersachsen.de

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