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Angaben bequem per Foto-App übermitteln

„FANi“ richtet sich an Landwirte – Niedersachsen hat die Nase vorn


Hannover. Auf Landwirte, die Agrarförderungen beziehen, wartet bei der Überprüfung der Angaben durch die Behörden ein vereinfachtes Verfahren: In Niedersachsen und Bremen können Antragsteller nun die App „FANi“ verwenden. Nach einer Pilotphase im vergangenen Jahr soll „FANi“ nun verstärkt zum Einsatz kommen. Benötigt die Landwirtschaftskammer als Bewilligungsstelle zum Beispiel Fotos zu bestimmten Antragsvoraussetzungen, erhalten Nutzer über die App einen entsprechenden Auftrag und können diesen über die App abwickeln.

Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast: „Niedersachsen ist das erste Bundesland, das Antragstellenden die Möglichkeit gibt, georeferenzierte Fotos über eine App an die zuständige Behörde zu übermitteln. Das spart Zeit und ist für beide Seiten ein Gewinn – für die Verwaltung und für die Antragsteller!“ Vor diesem Hintergrund appellierte die Ministerin an die Landwirte, die App zu verwenden und die Vorteile der fortschreitenden Digitalisierung zu nutzen. Auch hinsichtlich der Einführung eines Flächenmonitoringverfahrens spielt der Einsatz der App künftig eine wichtige Rolle. In einem solchen Verfahren bekommen Antragstellende vermehrt die Möglichkeit, durch aktive Mitarbeit dazu beizutragen, dass weniger Vor-Ort-Kontrollen nötig sind.

Die App richtet sich an Landwirte, die als Bewirtschafter landwirtschaftlicher Flächen einen Antrag auf Agrarförderung stellen. Um diese Zahlungen zu erhalten, sind verschiedene Angaben erforderlich – unter anderem die Flächengrößen und die angebauten Kulturen. Außerdem müssen Auflagen und Vorgaben eingehalten werden. Bisher führten offene Fragen und Antragsvoraussetzungen häufig zu Vor-Ort-Kontrollen auf den Betrieben. Hier setzt „FANi" an. Werden zum Beispiel Fotos zur Aufklärung von Unstimmigkeiten in einem Antrag benötigt, erstellt die Bewilligungsstelle der Landwirtschaftskammer einen entsprechenden Auftrag zur Fotoerstellung. Für diese in der App sichtbaren Aufträge können dann Fotos eingereicht werden.

Die Aufträge zur Erstellung von Fotos für die betroffenen Schläge und der Grund werden den Nutzern in einer Auftragsliste angezeigt. Das Erstellen der georeferenzierten Fotos ist nur an den betroffenen Schlägen möglich – befindet sich der Nutzer nicht auf der betroffenen Fläche, kann auch kein Foto aufgenommen werden. In den Bewilligungsstellen und vom Prüfdienst werden die Fotos im Anschluss bewertet. Ein Besuch des Prüfdienstes ist dann in vielen Fällen nicht mehr notwendig. Bei unklaren oder widersprüchlichen Angaben wird es auch künftig Kontrollen vor Ort geben.

Weitere Hinweise zur Nutzung der App findet man auf den Internetseiten der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
23.06.2021

Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Calenberger Str. 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-2136
Fax: 0511/120-2382

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