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Agrarministerium gibt zwei Erlasse zu Tiertransporten an Behörden – weiterer Erlass folgt

Hannover. Das Landwirtschaftsministerium Niedersachsen (ML) hat ein Erlasspaket zu Tiertransporten und Exporten von lebenden Tieren auf den Weg gebracht. Tierschutzwidrige Zustände sollen unterbunden werden.

Am 9. Oktober ist der sogenannte „Ägypten-Erlass“ in Kraft getreten. Dieser besagt, dass die kommunalen Behörden Tiertransporte per Schiff nach Alexandria untersagen sollen, wenn als Bestimmungsort ein Stall im dortigen Hafen angegeben ist. Dem Landwirtschaftsministerium liegen glaubhafte Informationen vor, nach denen niedersächsische Rinder nicht wie angegeben dort untergebracht waren. Der angegebene Treibweg durch den Hafen ist für die Tiere nicht passierbar. Unter diesen Voraussetzungen sind die Transporte nicht mehr zu genehmigen.

Am 22. November wurde zudem den zuständigen Veterinärbehörden der sogenannte „Untersagungs-Erlass“ zugestellt. Darin werden die kommunalen Veterinärbehörden aufgefordert, ab sofort Transporte von Rindern nach Ägypten, Algerien, Aserbaidschan, Irak, Iran, Jemen, Jordanien, Kasachstan, Kirgistan, Libanon, Libyen, Marokko, Syrien, Tadschikistan, Tunesien, Turkmenistan und Usbekistan zu untersagen.

Der Erlass stützt sich auf den Umstand, dass Rinder, die in diese Länder exportiert werden, unabhängig ob sie zur Zucht eingesetzt werden oder nicht, in absehbarer Zeit ohne Betäubung geschlachtet werden. Betäubungslose Schlachtungen von Rindern führen regelmäßig zu erheblichen, langanhaltenden Schmerzen und Leiden für die Tiere. Hierbei ist es unerheblich, ob der Zeitpunkt der Schlachtung bereits feststeht, da in den benannten Staaten das betäubungslose Schlachten die übliche Schlachtmethode ist und die dorthin transportierten Tiere mit hinreichender Wahrscheinlichkeit am Ende ihrer Nutzung auf diese Weise geschlachtet werden. Ein Rücktransport dieser Tiere nach Europa ist nach Tierseuchenrecht nicht zulässig.

Hierzu Miriam Staudte: „Da aus den genannten Ländern keine Rinder wieder nach Europa zurücktransportiert werden, enden sie alle irgendwann durch Schlachtung ohne Betäubung. Zahlreichen Berichten zufolge wird zur Fixierung der Rinder häufig erhebliche Gewalt eingesetzt und das bedeutet große Schmerzen und Leiden für die Tiere. Unsere Veterinärbehörden sind aber verpflichtet, auch künftige Verstöße gegen das Tierschutzrecht zu verhindern. Dies geht in den genannten Fällen nur durch Untersagung des Transports. Es gibt für die Veterinärbehörden kein milderes Mittel, diese drohenden Tierschutzverstöße zu verhindern.“

Ein dritter Erlass, der die Richtlinien für alle längeren Transporte in Drittländer konkretisiert, befindet sich kurz vor der Veröffentlichung. Eine der Neuerungen wird sein, dass der Organisator eines Transports durch Fotos am Bestimmungsort dokumentieren muss, dass die Tiere angekommen und bedarfsgerecht versorgt worden sind. Auf den Fotos müssen Ohrmarken der Tiere erkennbar sein. Dies prüfen die Behörden in standardmäßigen Retrospektivkontrollen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
24.11.2023

Ansprechpartner/in:
Kommunikation, Presse

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