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Agrarminister Meyer: Ringelschwanz-Prämie für mehr Tierschutz

„Geld gibt es nur für unversehrte Schweine“ – Niedersachsen Vorreiter


HANNOVER. Mit einer Prämie für unversehrte und gesunde Ringelschwänze von Schweinen will Niedersachsens Landwirtschaftsminister Christian Meyer einen Anreiz für mehr Tierschutz in Niedersachsens Ställen bieten. „Die Ringelschwanz-Prämie wird bundesweit eine Premiere sein“, sagte Meyer. Möglich wird ein solcher Paradigmenwechsel beim Tierschutz in Niedersachsen durch eine Neuausrichtung bei der Verwendung von EU-Beihilfen: Erstmals wird in Niedersachsen im Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) ein Topf speziell für Tierschutzmaßnahmen zur Verfügung gestellt. Vorgesehen sind für die Förderperiode 2014 bis 2020 rund 28 Millionen Euro.

Unter anderem sollen mit dem Geld Schweinehalter motiviert werden, auf die EU-weit eigentlich nicht erlaubte Praxis des Schwanzabschneidens bei Schweinen zu verzichten und mehr Tierschutz im Stall zu etablieren. Für die Mehraufwendungen der Landwirte wie Haltung auf Stroh, Einsatz von Beschäftigungsmaterial, mehr Platz für die Tiere und intensive Betreuung erhält der Landwirt dann einen Ausgleich. Im Ökolandbau ist es bereits seit Langem verboten, die Schwänze der Schweine abzuschneiden. „Wir setzen mit unserem Vorhaben um, was die Landwirte immer gefordert haben: Die zusätzlichen Leistungen von Landwirten für den Tierschutz sollen künftig honoriert werden. Das ist sehr attraktiv, wie erste Rückmeldungen zeigen“, sagte der Minister. Nach Berechnungen der Landwirtschaftskammer ist für unversehrte Ringelschwänze und Tiere eine Prämie zwischen 16 und 18 Euro denkbar, um die Mehraufwendungen im Stall und eine fachkundige Betreuung zu belohnen.

Im Tierschutzplan der Vorgängerregierung ist das verbindliche Ende des Schwänzekupierens für Ende 2016 vorgesehen. In Nordrhein-Westfalen hat der dortige Bauernverband mit der Landesregierung ein Abkommen zur flächendeckenden Beendigung des Abschneidens der Ringelschwänze ebenfalls für 2016 vereinbart. Niedersachsen zahlt nun eine Prämie für Betriebe, die bereits vor dieser Frist ihre Haltung so verändern, um auf diese nicht-kurative Verstümmelung zu verzichten.

Meyer wies in dem Zusammenhang die von der Opposition geäußerte Kritik zurück, die Prämien sollten lediglich für 70 Prozent nicht-kupierte Ferkelschwänze gelten. „Das ist sachlich nicht korrekt“, so der Minister. „Gezahlt wird nur, wenn keine Schwänze kupiert sind. Das sei Voraussetzung für die Teilnahme. „Es geht auch nicht allein um einen Verzicht auf das Kupieren. Entscheidend ist doch vor allem, dass in den Tierställen Bedingungen geschaffen werden, damit sich zum Beispiel Schweine wohlfühlen. Mit Stroh, Beschäftigungsmaterialien und genügend Platz für das einzelne Tier“, sagte Meyer. Gesunde Ringelschwänze seien dafür ein Indikator. „Und wir prüfen auch unabhängig, ob sich das Tierwohl verbessert hat. Gezahlt wird nur für intakte, unversehrte Schweine. Haben mehr als 30 Prozent der Tiere Verletzungen, wird auch für die gesunden Tiere keine Prämie gezahlt“, so der Minister. „Wir wollen, dass die Schweine gesund bleiben. Und das gelingt nur, wenn die Haltungsbedingungen angepasst werden“, fügte er hinzu. Verpflichtung sei, dass ein mitmachender Betrieb bei allen Schweinen eines Durchgangs auf das Schwanzabschneiden verzichtet.

Im Übrigen müsse das Programm von Fachpersonal wie zum Beispiel einem Tierarzt begleitet sein. Meyer stellte noch einmal eines klar: „Die Ringelschwanz-Prämie wird für unversehrte Schweineschwänze ausgezahlt, nicht für den Verzicht auf das Kupieren.“ Denn intakte Ringelschwänze seien ein Indikator für mehr Tierwohl. „Von einem ,Roulettespiel’, wie die Opposition behauptet, kann also überhaupt keine Rede sein.“ Die Kritik laufe völlig ins Leere. „Mittel- und langfristig steht etwas ganz anderes auf der Agenda: Wir müssen die Ställe an die Tiere anpassen – nicht umgekehrt“, so Landwirtschaftsminister Christian Meyer.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
20.06.2014

Ansprechpartner/in:
Klaus Jongebloed

Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Calenberger Str. 2
30169 Hannover
Tel: 0511-120-2095
Fax: 05 11/1 20-23 82

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