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Wolf im Jagdrecht: Hinweise an die Jagdbehörden übermittelt

Ministerium veröffentlicht Handlungsempfehlung


Hannover. Der Wolf wurde ins Bundesjagdrecht aufgenommen, das Gesetz zur Änderung des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetz ist heute in Kraft getreten. Auf dieser Grundlage hat das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) in Abstimmung mit dem Umweltministerium heute eine Handlungsempfehlung an die Unteren Jagdbehörden und die Unteren Naturschutzbehörden geschickt. Das Schreiben wurde zuvor in der AG Wolfsmanagement des „Dialogforums Weidetierhaltung und Wolf“ Natur- und Tierschutzverbänden sowie der Landesjägerschaft und weiteren Organisationen vorgestellt.

Ziel des Schreibens ist ein möglichst einheitliches Vorgehen der Unteren Jagdbehörden. Außerdem wurden auch Vorkehrungen kommuniziert, um den guten Erhaltungszustand nicht zu gefährden. Auf die Einhaltung von jagdlich allgemein gültigen Grundsätzen wie dem Elterntierschutz wurde hingewiesen.

Ab sofort entspricht die Jagd einem so genannten „jagdrechtlich modifizierten Schnellabschussverfahren“. Das bedeutet: Die Jagd ist nach einem festgestellten wolfsbedingten Schadensereignis bei Überwindung des zumutbaren Herdenschutzes möglich. Dies muss von einem von der zuständigen Behörde oder dem Land bestellten Sachverständigen festgestellt werden. Die Jagd endet, sobald ein Wolf in dem festgelegten Radius erlegt wurde. In der Handlungsempfehlung wurden alle wichtigen FAQ zusammengestellt.

Weitere Informationen sowie der Wortlaut der Handlungsempfehlung sind in Kürze auf unserer Homepage zu finden.

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