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Vom Batteriespeicher über Vermarktungshallen bis zur Spielscheune

Diversifizierungsprogramm: Anträge können bis zum 1. Juli gestellt werden – Große Bandbreite an Möglichkeiten


Hannover. Auf das zweite Antragsverfahren zur Förderrichtlinie Diversifizierung bei Abbau der Tierhaltung im Rahmen des Zukunftsprogramms Diversifizierung macht das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) aufmerksam: Noch bis zum 1. Juli können Anträge für Investitionen zur Schaffung neuer Einkommensalternativen für landwirtschaftliche Betriebe gestellt werden. Voraussetzung ist, dass diese nicht der landwirtschaftlichen Urproduktion zuzuordnen sind. Für das Zukunftsprogramm Diversifizierung stehen pro Jahr 6,5 Millionen Euro zur Verfügung. Ein Baustein des Programms bildet die Maßnahme Diversifizierung bei Abbau der Tierhaltung. Hier stehen derzeit pro Jahr 5,5 Millionen Euro zur Verfügung. Der zweite Baustein des Diversifizierungsprogramm stellt die Maßnahme regionale Wertschöpfung dar und enthält Finanzmittel von 1 Million Euro. Der Antragsstichtag dieser Maßnahme ist am 15. September.

Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte:

„Mit dem Diversifizierungsprogramm unterstützen wir veränderungsbereite Betriebe, die sich zukunftssicher aufstellen wollen. Welche neuen Bewirtschaftungs- und Vermarktungsansätze dabei in Frage kommen, hängt ganz von der Ausrichtung des Betriebs ab. Die Richtlinie ist bewusst so gestaltet, dass wir mit unserer Förderung ganz unterschiedliche Ideen und Projekte unterstützen und eine große Bandbreite an Konzepten möglich ist.“

Dies spiegeln auch die bewilligten Anträge aus der ersten Runde wider: Neben einem Batteriespeicher, dem Umbau eines Rinderstalls zu einer Freizeit-Spielscheune und dem Ausbau von Räumlichkeiten zur Kräuteraufbereitung waren unter anderem auch der Umbau von landwirtschaftlichen Wirtschaftsgebäuden zu Verarbeitungs- oder Vermarktungshallen. Bewilligt wurden nach der ersten Runde insgesamt 13 Anträge mit einer Fördersumme von rund 3,2 Millionen Euro.

Was wird gefördert?

Mit der Fördermaßnahme werden Betriebe unterstützt, die ihren Tierbestand teilweise oder in Gänze abstocken und in ihre Diversifizierung investieren, um so eine alternative Einkommensquelle zu generieren. Auch Betriebe, die in den vergangenen 15 Monaten vor Antragsstichtag ihre Tierbestände abgebaut haben, werden berücksichtigt. Förderfähig sind Investitionen in Inventar sowie in bauliche Investitionen in bestehende Gebäude (bis maximal 30 Prozent Erweiterung des vorhandenen Baukörpers) und damit verbundene Architekten- und Ingenieurleistungen. Der Fördersatz beträgt bis zu 50 Prozent. Die Zuwendungshöhe muss 3.000 Euro übersteigen und beträgt maximal 300.000 Euro. Die Auszahlungen erfolgen nach Fertigstellung der Investition und Prüfung der eingereichten Unterlagen.

Wer kann Anträge stellen?

Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche und gewerbliche Unternehmen, die dauerhaft mindestens 30 Großvieheinheiten (GV) ihrer Tierplätze abbauen. Berücksichtigt werden hierbei die Tierarten Rind, Schwein und Geflügel (ausgenommen sind Mobilställe). Bei Anbindehaltung von Rindern müssen lediglich mindestens zehn GV abgebaut werden. Der Abbau muss komplette Stallgebäude umfassen und darf maximal 15 Monate vor Antragsstichtag erfolgt sein. Betriebssitz und Investitionsort müssen in Niedersachsen liegen. Als Antragsteller kommt ausschließlich der/die abgebende Tierhalter/in und Eigentümer/in des Stallgebäudes, der in das Diversifizierungsprojekt investiert, in Frage. Mit dem Projekt darf nicht vor Erteilung der Bewilligung begonnen worden sein. Im nächsten Jahr ist ein Antragstermin ebenfalls im Sommer geplant.

Wo gibt es weitere Informationen?

Weitere Informationen und Antragsvordrucke finden Sie auf der Internetseite der LWK Niedersachsen im Bereich der Agrarförderung. Neben den Antragsunterlagen muss eine Wirtschaftlichkeitsberechnung der Maßnahme eingereicht werden. Ausnahmsweise ist die baurechtliche Genehmigung beim Antragsverfahren spätestens mit Vorlage des Verwendungsnachweises vorzulegen. Auskunft erteilt die zentrale Bewilligungsstelle der Ernährungswirtschaft unter dem Kontakt helmut.maasberg@lwk-niedersachsen.de.

Hintergrund:

Die Fördermaßnahme Diversifizierung bei Abbau der Tierhaltung ist ein Baustein des Zukunftsprogramms Diversifizierung, das dazu dient, landwirtschaftliche Betriebe vor dem Hintergrund der Transformation, beziehungsweise des Strukturwandels, bei der Erschließung neuer Einkommensquellen zu unterstützen. Je nach Programm erfolgt die Förderung in der landwirtschaftlichen Urproduktion (Agrarinvestitionsförderungsprogramm), im landwirtschaftsnahen Bereich wie der Verarbeitung oder Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (Fördermaßnahme regionale Wertschöpfung) oder im Bereich der Umwidmung landwirtschaftlicher Gebäude (Förderrichtlinie Diversifizierung bei Abbau der Tierhaltung).

Die Diversifizierungsförderung ist damit auch eine Reaktion auf die abnehmenden Tierzahlen und auf sinkende Zahlen der Tierhaltungsbetriebe – eine Entwicklung, die in der Schweinehaltung aufgrund am stärksten ausgeprägt ist. Auch Betriebe, die in den vergangenen 15 Monaten vor Antragsstichtag ihre Tierbestände abgebaut haben, werden berücksichtigt.


Artikel-Informationen

erstellt am:
02.06.2025

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