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Statement von Miriam Staudte, Niedersächsische Ministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: „Veggie-Kompromiss schafft Verwirrung und unnötige Bürokratie“

Produktbezeichnungen für vegetarische Fleischersatzprodukte wie Veggieburger oder vegetarische Bratwurst sollen vorerst erlaubt bleiben. Bezeichnungen, die sich direkt auf eine Fleischart beziehen, etwa „Typ Hähnchen“, „veganer Speck“ jedoch nicht. Darauf verständigten sich gestern Abend Verhandlerinnen und Verhandler des Europäischen Parlaments und des Rates der EU.

Das Ergebnis kommentiert Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte: „‘Veggie-Bratwurst‘ ja, ‚Veggie-Speck‘ nein? Wer soll denn da noch durchsteigen? Der Kompromiss bedeutet vor allem: mehr Bürokratie und Aufwand für die Veggie-Produzenten und Verwirrung bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern. Hier haben sich die Kulturkampf-Ideologen und die Fleisch-Lobby wieder einmal durchgesetzt, deren Ziel nicht der Verbraucherschutz, sondern eine Benachteiligung pflanzlicher Produkte gegenüber Fleischprodukten ist.

Wer auf der Packung ‚vegan‘ oder ‚vegetarisch‘ liest, weiß doch genau, dass kein Fleisch enthalten ist. Wenn bei den einzelnen Produkten nun noch Unterschiede in den Bezeichnungen gemacht werden, ist das weder sinnvoll noch nachvollziehbar. Statt für eine klare Kennzeichnung sorgt das Ergebnis für maximale Verunsicherung vor dem Supermarktregal. Ein Beitrag zur Entbürokratisierung wäre gewesen, die unsinnigen Vorschriften, statt Hafermilch nur Haferdrink schreiben zu dürfen, wieder abzuschaffen, statt alles noch komplizierter zu machen.“

Hintergrund:

Im Zuge der Einigung zu einer Überarbeitung der Gemeinsamen Marktordnung (GMO) gab es zu verschiedenen Punkten vorläufige Verständigungen unter den Verhandelnden. Ein Thema war der Vorstoß einer konservativen Abgeordneten aus Frankreich, Veggie-Bezeichnungen für Fleischersatzprodukte zu verbieten.

Der nun vorgestellte Kompromiss ist kompliziert: Begriffe wie Veggie-Burger oder Veggie-Wurst sind zulässig, Veggie-Speck oder veganes Steak nicht. Ebenso dürfen Keule, Filet, Kotelett, Leber oder Rippchen nicht mit „Veggie“ in Verbindung gebracht werden, genauso wenig wie Rind-, Kalb-, Lamm- oder Schweinefleisch sowie Geflügel wie Huhn, Pute, Ente oder Gans.

Die nun getroffene Entscheidung soll bis Ende 2027 gelten. Die Einigung muss formell noch von Rat und Parlament gebilligt werden.

Artikel-Informationen

erstellt am:
06.03.2026

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