Die heutige Aufhebung der Stoffstrombilanzverordnung durch die Bundesregierung kommentiert Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Staudte:
„Ohne eine Bilanzierung der Nährstoffe, die auf einem Hof anfallen und ihn verlassen, kann die von allen geforderte Verursachergerechtigkeit beim Wasserschutz nicht erreicht werden. Die damals von CDU-Agrarministerin Klöckner eingeführte Stoffstrombilanzverordnung war handwerklich umstritten, aber sie ersatzlos und ohne Einbeziehung der Bundesländer im rechtlich zweifelhaften Alleingang zu streichen, ist ein Fehler. Es werden jetzt neue rechtliche Unsicherheiten entstehen, wie das Düngegesetz umgesetzt werden soll.
Statt einer übereilten Ministerverordnung benötigen wir ernsthafte Verhandlungen darüber, wie wir das Düngerecht für unsere Betriebe praktikabler, schlanker und verursachergerechter machen können. Klar ist doch: Wenn wir auf Dauer die detaillierten schlagbezogenen Aufzeichnungspflichten für die Betriebe verringern und zugleich besseren Gewässerschutz erreichen wollen, kommen wir an betrieblichen Bilanzierungsmethoden gar nicht vorbei! Das ist auch das Mittel der Wahl, um nicht nur die Betriebe zu identifizieren, die Probleme mit Nährstoffüberschüssen haben, sondern auch die Betriebe, die gut wirtschaften und somit unverschuldet Dünge-Einschränkungen in den Roten Gebieten hinnehmen müssen. Ich fordere Bundesagrarminister Alois Rainer daher auf, umgehend mit den Bundesländern Gespräche über die jetzt anstehenden Anpassungen im Düngerecht zu führen.“
Hintergrund:
Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung die Aufhebung der so genannten Stromstoffbilanzverordnung zugestimmt. Niedersachsen lehnt die Entscheidung nicht nur inhaltlich ab, sondern hat auch erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit, denn: Im Düngegesetz ist klar die Mitwirkung des Bundesrates und des Bundestages bei der Erstellung und Überarbeitung der Stoffstrombilanz festgelegt. Und: Die im Düngegesetz geregelten Anforderungen an die Landwirte („…die Zufuhr von Nährstoffen in den Betrieb und die Abgabe von Nährstoffen aus dem Betrieb in Betrieben mit mehr als 20 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche oder mehr als 50 Großvieheinheiten je Betrieb in einer Stoffstrombilanz zu erfassen und zu bewerten.“) gelten grundsätzlich weiterhin. Mit Aufhebung der Verordnung stellt der Bund keinerlei Hinweise zur Verfügung, wie diese Anforderungen im Einzelnen zu erfüllen und zu kontrollieren sind.