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Statement von Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte

Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Niedersächsischen Landtag zur „Trilog-Einigung in der EU zur Neuen Gentechnik: Wie schätzt die Landesregierung die Auswirkungen auf den Verbraucherschutz und die Landwirtschaft in Niedersachsen ein?"


Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte: „Patente auf Leben, auch auf Sequenzen gentechnischen Materials, müssen konsequent ausgeschlossen werden. Statt Lizenzgebühren und Angst vor Patentverletzungsverfahren brauchen Landwirtinnen und Landwirte einen freien Zugang zum Saatgut von verschiedenen Züchterinnen und Züchtern vor Ort. Auch der Vorschlag, künftig nur noch das Saatgut zu deklarieren, ist fatal. Dann ist die Koexistenz von gentechnikfreier und gentechniknutzender Landwirtschaft de facto kaum mehr möglich. Denn: Wie ist damit umzugehen, wenn es zu Verunreinigungen von Feldern und -ware mit Gentechnik kommt? Auf diese Frage gibt es bisher keine zufriedenstellende Antwort. Von Gentechnikbefürwortern wird bei den neuen genomischen Techniken ja immer wieder das Versprechen der Entwicklung klimaresilienter Pflanzen gepredigt. Doch wie sieht die Bilanz bisher aus? Nach meinem Kenntnisstand sehr ernüchternd. Das ist auch nicht verwunderlich: Toleranz gegen Hitze und Trockenheit mit den Instrumenten der Gentechnik zu erhöhen, ist aus meiner Sicht ein PR-Trick. Die Antwort für Klimafolgenanpassung in der Landwirtschaft ist nicht Gentechnik, sondern letztlich ein vielfältiges Anbauspektrum – mit angepassten Anbausystemen, Humusaufbau- statt -abbau und einer Erhöhung der Wasserspeicherfähigkeit. Auch aus Sicht des Verbraucherschutzes wäre es fatal, wenn Gentechnik-Produkte künftig nicht mehr gekennzeichnet werden müssen. Wie soll dann die Wahlfreiheit sichergestellt werden? Man kann ja essen und trinken, was man möchte – das betonen vor allem konservative Kräfte. Bei der Gentechnik hört diese Wahlfreiheit für die Konservativen dann aber offenbar auf: Da muss der Teller blind aufgegessen werden. Für mich steht fest: Die Verbraucherinnen und Verbraucher müssen wissen, ob die Waren im Supermarkt durch Gentechnik verändert wurden. Es geht hier auch nicht nur um Gesundheitsfragen, sondern um die freie Wahl, ob man mit seinem Einkauf ein System, das über Patente Gewinne bei Großkonzernen erhöht, unterstützen möchte. Im Übrigen ist es sehr irritierend, dass ein Veggie-Schnitzel als Verbrauchertäuschung gilt, Gentechnikprodukte nun aber nicht mehr gekennzeichnet werden sollen. Ein solches Vorgehen der Kommission fördert EU-Skeptizismus! Was wir brauchen sind also eine klare Kennzeichnung, geklärte Haftungszuständigkeiten und ein Patentverbot auf Leben. All das fehlt leider im EU-Kompromissvorschlag.“


Hintergrund:

Die Europäische Kommission hat am 5. Juli 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung über mit bestimmten neuen genomischen Techniken (NGT) gewonnene Pflanzen und daraus hergestellten Lebens- und Futtermitteln vorgestellt [COM(2023) 411 final]. Das EU-Parlament hatte bislang den Kommissionsvorschlag abgeändert und Kennzeichnungspflicht und Schutz vor Patenten vorgesehen. In den Trilog-Verhandlungen haben sich nun der Ministerrat, das Europaparlament und die EU-Kommission in Brüssel auf eine gemeinsame Position geeinigt, die vorsieht, die bisherigen Vorbehalte des Parlaments aufzuheben. Die Entscheidung muss anschließend vom Europäischen Parlament und dem Europäischen Rat bestätigt werden.

Artikel-Informationen

erstellt am:
18.12.2025
zuletzt aktualisiert am:
19.12.2025

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