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Otte-Kinast und Lies fordern vom Bund Änderung der Düngeverordnung

Niedersachsen nimmt Stellung zum Referentenentwurf


Hannover. Niedersachsen fordert die Bundesregierung auf, den Referentenentwurf zur Änderung der Düngeverordnung (DüV) in einigen Punkten anzupassen. In einer gestern (15. Januar 2020) vom Niedersächsischen Landwirtschaftsministerium versendeten Stellungnahme, die mit dem Niedersächsischen Umweltministerium gemeinsam erarbeitet wurden, heißt es: „Die geplanten Änderungen der Düngeverordnung sind zum Teil nicht zielgenau, kontrollierbar oder im praktischen Vollzug umsetzbar.“ Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast und Umweltminister Olaf Lies sind sich einig: „Der Grundwasserschutz ist äußerst wichtig. Die berechtigten Interessen der Landwirte dürfen dabei jedoch nicht aus dem Blick geraten. An diesem Punkt muss der Bund nachjustieren.“ Mit einer zwischen ihren Häusern abgestimmten Position wenden sie sich an das Bundeslandwirtschaftsministerium:

Niedersachsen fordert den Bund auf, bei folgenden Punkten nachzusteuern:

  1. Vermeidung einer Regelungslücke in Bezug auf 170 kg N-Obergrenze
  2. Stärkere Verwirklichung des Verursacherprinzips bei der Ausweisung „Roter Gebiete“; unter anderem Ausnahme des Dauergrünlandes von der Pflicht zur Düngereduzierung um 20 Prozent
  3. Stärkere Berücksichtigung trinkwasserschutzfördernder Bewirtschaftung

In der 18-seitigen Stellungnahme schlägt die Landesregierung daneben zahlreiche weitere aus fachlicher Sicht notwendige Anpassungen und Ergänzungen vor.

Erläuterung

Punkt 1: Im Referentenentwurf ist vorgesehen, dass die Landwirte den Nährstoffvergleich nicht mehr liefern müssen. Aus niedersächsischer Sicht fehlt dadurch die Dokumentationspflicht in Bezug auf den Nährstoffanfall aus der Tierhaltung eines Betriebes und damit ein wichtiges Instrument für ein landesweites Monitoring der Emissionssituation. Die Betriebe sollten weiterhin verpflichtet sein, den bei ihnen anfallenden Wirtschaftsdünger zu dokumentieren. Niedersachsen habe deshalb eine Verordnung über Meldepflichten für Nährstoffvergleich und Düngebedarfe erlassen (NDüngMeldVO, Nds. GVBl. Nr. 17/2019 vom 01.10.2019), die am 2. Oktober 2019 in Kraft getreten ist. Gleichzeitig wurde das Meldeprogramm ‚Elektronische Nährstoffmeldungen Niedersachsen‘ (ENNI) aktiviert, welches eine Erfassung ermöglicht.

Punkt 2: Niedersachsen fordert die Bundesregierung auf, zur Ausweisung der „Risikogebiete“ – der so genannten „Roten Gebiete“ – zusätzlich die Möglichkeit nach dem Verursacherprinzip stärker in den Fokus zu rücken. Dafür muss es möglich sein, Daten zur Abgrenzung der Gebietskulissen auf Gemeindeebene zu verwenden, oder – soweit vorhanden – sogar solche, die auf Betriebsebene der jeweiligen Landwirte gewonnen werden. Denn ein emissionsbasierter Ansatz für die Festlegung von „nitratsensiblen Gebieten“ würde das Verursacherprinzip wesentlich stärker als bisher berücksichtigen. Das Landwirtschafts- und das Umweltministerium gehen davon aus, auf diese Weise die Akzeptanz in der Landwirtschaft der so ausgewiesenen „Roten Gebiete“ deutlich steigern zu können. Das unter anderem im EU-Recht wurzelnde Verursacherprinzip besagt, dass die Kosten für die Vermeidung eines Schadens an der Umwelt grundsätzlich diejenigen tragen sollen, die die Beeinträchtigung verursachen. Das bedeutet für den Bereich der Nitratreduzierung: Grundsätzlich sollen nur die Landwirte mit Maßnahmen belastet werden, deren Düngeverhalten ursächlich für das Nitratproblem ist.

In der Stellungnahme fordert Niedersachsen auch, das Dauergrünland von der geplanten Verordnung auszunehmen. „Soweit im Dauergrünland bedarfsgerecht gedüngt wird, besteht dort kein Risiko für unser Grundwasser“, so Umweltminister Lies. „Grünland darf auf keinen Fall mit der pauschalen Reduzierung von 20 Prozent versehen werden. Die vom Bund angedachte Regelung könnte dazu führen, dass keine neuen Flächen im Bereich Dauergrünland entstehen.“

Punkt 3: Weiterhin wird der Bund aufgefordert, bei der Umsetzung der Düngeverordnung eine trinkwasserschutzfördernde Bewirtschaftung stärker zu berücksichtigen. Einige Landwirte engagieren sich schon seit über 20 Jahren in Wasserschutzkooperationen oder betreiben über andere Projekte erfolgreich Grundwasserschutz durch Reduzierung von Nitrateinträgen. Auch vor diesem Hintergrund ist eine weitere Reduzierung der Düngung von minus 20 Prozent nicht vermittelbar.

Änderung der Düngeverordnung vom 28. April 2020

Hier finden Sie neue Änderungen der Düngeverordnung. Sie sind am 30. April 2020 im Bundesgesetzblatt erschienen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
16.01.2020
zuletzt aktualisiert am:
04.05.2020

Ansprechpartner/in:
Kommunikation, Presse

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