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erstellt am:
25.03.2026
Hannover. Aufgrund des Kriegsgeschehens untersagt Niedersachsen Tiertransporte von Rindern, Schafen, Ziegen und Hausschweinen nach und durch Bahrain sowie den Irak, den Iran, Israel, den Jemen, Jordanien, Katar, Kuwait, den Libanon, Oman, die palästinensischen Gebiete, Saudi-Arabien, Syrien und die Vereinigten Arabischen Emirate. Einen entsprechenden Erlass hat das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) an die für die Genehmigungen zuständigen kommunalen Veterinärämter gesendet.
Hierzu Staatssekretärin Frauke Patzke: „Durch den aktuellen Nahost-Konflikt mit massiven Luftangriffen und Gegenangriffen ist die Sicherheitslage in den betroffenen Staaten beziehungsweise Gebieten sehr angespannt, Lufträume mehrerer Staaten wurden gesperrt. Die Sicherheit der transportierten Tiere wäre nach fachlicher Bewertung nicht mehr ausreichend gewährleistet. Nachdem das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz bereits im Jahr 2022 Tiertransporte aufgrund des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine nach Belarus, Russland und in die Ukraine verboten hat, ist dies aus Tierschutzsicht ein weiterer unverzichtbarer Schritt.“
Das Verbot gilt bis auf Weiteres für unbestimmte Zeit.
Aufgrund europäischer Vorschriften darf niemand eine Tierbeförderung durchführen oder veranlassen, wenn den Tieren dabei Verletzungen oder unnötige Leiden zugefügt werden könnten. Darüber hinaus müssen alle erforderlichen Vorkehrungen getroffen worden sein, um die Beförderungsdauer so kurz wie möglich zu halten und den Bedürfnissen der Tiere während der Beförderung Rechnung zu tragen. Der Transport zum Bestimmungsort muss ohne Verzögerungen erfolgen. Dies kann nach Einordnung des ML in die oben genannten Staaten nicht mehr sichergestellt werden, da aufgrund des dynamischen Kriegsgeschehens nicht mehr mit ausreichender Sicherheit abgeschätzt beziehungsweise plausibel geprüft werden kann, ob der Transport wie geplant durchgeführt werden kann, das von einem Organisator vorgelegte Fahrtenbuch wirklichkeitsnahe Angaben enthält und darauf schließen lässt, dass die Beförderung den Vorschriften dieser Verordnung entspricht. Darüber hinaus muss sichergestellt sein, dass den Tieren keine Verletzungen oder unnötige Leiden zugefügt werden.
Nach Angaben des Landesamtes für Statistik wurden im Jahr 2024 1023 Zuchtfärsen und nach vorläufigen Zahlen im Jahr 2025 825 Zuchtfärsen per Flugzeug in den Irak transportiert.