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Ministerin Staudte: „Jetzt eine kurzfriste Entlastung der Betriebe ermöglichen!“

Milchpreis: Verbändegespräch im Ministerium – AMK-Antrag fordert Lieferverzicht und Entschädigungszahlungen


Hannover. Die Milchpreise sind weiterhin im Keller, eine Erholung des Marktes ist kurzfristig nicht in Sicht. Landwirtschaftliche Betriebe stellen berechtigte Forderungen für ein politisch gestütztes Gegensteuern. Doch wie kann das kurzfristig gelingen? Darüber tauschte sich Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte heute mit Vertretern des Landvolks Niedersachsen, der Arbeitsgemeinschaft bäuerlicher Landwirtschaft Niedersachsen/Bremen (AbL), des Bundesverbandes deutscher Milchviehhalter (BdM) und „Land schafft Verbindung“ aus.

Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte: „Der seit mehreren Monaten andauernde Preisverfall bei Rohmilch auf zum Teil deutlich unter 35 Cent pro Kilo gefährdet die wirtschaftliche Existenz zahlreicher Milchviehbetriebe. Eine Einigung in den Trilog-Verhandlungen sieht vor, dass schriftliche Verträge zwischen Landwirten und Abnehmern künftig vorgeschrieben werden sollen. Das sind wichtige Schritte für stabilere Preise, aber kurzfristig reichen diese Maßnahmen noch nicht aus, um die aktuelle Milchpreiskrise zu beenden. Auf der Agrarministerkonferenz bringt Niedersachsen daher einen Antrag ein, in dem der Bund aufgefordert wird, sich bei der Kommission für einen freiwilligen Lieferverzicht bei gleichzeitigen Entschädigungszahlungen einzusetzen. Dieses Instrument hat bereits 2016 schon einmal zu einer erheblichen Stabilisierung des Marktes beigetragen – und es würde auch heute zu einer echten Entlastung der Betriebe führen!“

Jens Scherb, Milchviehhalter und Referent für Public Affairs, Bundesverband deutscher Milchviehhalter (BdM): „Die Milchpreise befinden sich im freien Fall – Arla zahlt aktuell nur noch 31,68 Cent, DMK 35 Cent pro Kilogramm, während die Produktionskosten im Bundesdurchschnitt bei mindestens 53,73 Cent liegen. Auf diese Entwicklung haben wir bereits vor September 2025 hingewiesen. Jetzt muss gehandelt werden: Wir erwarten von der Agrarministerkonferenz, dass sie Bundesminister Rainer den Rücken stärkt, um in Brüssel den freiwilligen Lieferverzicht gegen Entschädigung durchzusetzen. Dieses Notfallinstrument hat bereits 2016 sehr gut funktioniert, kann die Rohmilchmenge schnell an die tatsächliche Nachfrage anpassen und ist für den Steuerzahler kostenneutral, da es sich aus den ohnehin im GAP-Budget verankerten Krisenfonds speist.“

Ottmar Ilchmann, Landesvorsitzender der AbL Niedersachsen: „Die erneute Krise auf dem Milchmarkt ist das Ergebnis eines Überangebots an Milch. Um die existenzbedrohende Situation schnell zu verbessern, brauchen wir jetzt einen freiwilligen Lieferverzicht gegen Entschädigung. Für die Zukunft bedarf es einer Stabilisierung der Milcherzeugung durch eine stärkere Marktposition der Bäuerinnen und Bauern.“

Volker Emshoff, „Land schafft Verbindung“: „Das System ,Andienungs- und Abnahmepflicht‘ für Milch ist nach 50/60 Jahren nicht mehr haltbar. Wir brauchen einen Systemwechsel in der Milchvermarktung. Jede Milchkrise trifft unter dem jetzigen System nur den Milcherzeuger, weder die Molkereien noch den LEH. Dies würde zum Ende der Milchwirtschaft in Deutschland führen. Wenn das nicht gewollt ist, benötigen wir den Systemwechsel.“

Hintergrund:

Die Agrarministerkonferenz findet am Donnerstag, 19., und Freitag, 20. März, in Bad Reichenhall (Bayern) statt.

Bei dem Instrument des freiwilligen Lieferverzichts bei gleichzeitigen Entschädigungszahlungen handelt es sich konkret um eine Anwendung der Artikel 219 ff der Gemeinsamen Marktordnung (GMO) der Europäischen Union. Die Entscheidung, ob die Bedingungen zur Anwendung der Artikel 219ff GMO erfüllt sind, liegt bei der Europäischen Kommission.

Die Einigung der Trilog-Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament, der Europäischen Kommission und dem Rat sieht vor, dass über den Artikel 148 der GMO der Europäischen Union die Pflicht über schriftliche Verträge zwischen Landwirten und Abnehmern künftig grundsätzlich vorgeschrieben werden soll. Genossenschaften sind hiervon ausgenommen, sofern ihre Satzungen so genannte wirkungsähnliche Formulierungen enthalten. Der Anteil genossenschaftlich verarbeiteter Milch beträgt in Niedersachsen circa 70 Prozent. Und: Es gilt eine Opt-out-Regelung, wonach die Vertragsparteien ihre vertraglichen Beziehungen beenden können, um auf Marktentwicklungen reagieren zu können. Die Einigung erfolgt im Rahmen der Anpassung der Verordnung über die Gemeinsame Marktordnung (GMO). Die Einigung muss nun noch im EP und im Rat durch Abstimmungen bestätigt werden.

In Niedersachsen gibt es derzeit 7.064 Milchviehbetriebe mit 759.037 Milchkühen.


V.l.n.r.: Frank Kohlenberg (Landvolk Nds.),Kerstin Hintz (LÖN), Ministerin Miriam Staudte, Ottmar Ilchmann (AbL), Volker Emshoff (LsV), Jens Scherb (BdM)   Bildrechte: ML
V.l.n.r.: Frank Kohlenberg (Landvolk Nds.), Kerstin Hintz (LÖN), Ministerin Miriam Staudte, Ottmar Ilchmann (AbL), Volker Emshoff (LsV), Jens Scherb (BdM)

Artikel-Informationen

erstellt am:
16.03.2026

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