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Mehr Transparenz bei der Schlachtung: Land veröffentlicht Eckpunkte zur Videoüberwachung

Empfehlungen sollen Betriebe und Behörden unterstützen – Brief und Stellungnahme an den Bund im Gesetzgebungsprozess


Hannover. Wie kann eine Videoüberwachung in Schlachthöfen am besten umgesetzt werden? Was sollten Betriebe und Behörden beachten? Mit diesen Fragestellungen befasste sich die Fach-Arbeitsgruppe „Schlachtung und Tötung“ im Niedersächsischen Tierschutzplan für nachhaltige Nutztierhaltung. Das Ergebnis sind Eckpunkte zur „guten Praxis“ einer Videoüberwachung im Schlachtbetrieb, die das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) nun veröffentlicht hat. Die Eckpunkte sind eine fachliche Handlungsgrundlage – sowohl für die Mitarbeitenden der Schlachtbetriebe als auch für die kommunalen Veterinärbehörden bei der Durchführung von Vor-Ort-Kontrollen.

Parallel stellt Niedersachsen die Eckpunkte auch dem Bundeslandwirtschaftsministerium zur Verfügung, und zwar in einem Brief von Ministerin Miriam Staudte und in einer Stellungnahme des Landes im Gesetzgebungsprozess zur Änderung des Tierschutzgesetzes, die derzeit vorbereitet wird. Denn: Eigentlich sollte die Einführung der Videoüberwachung an Schlachtbetrieben bereits in der Gesetzesnovelle zur Änderung des Tierschutzgesetzes der Vorgängerregierung aufgenommen werden, dies wurde jedoch mit dem Wechsel der Bundesregierung nicht weiter verfolgt. Aktuell hat das Bundesministerium erneut einen Referentenentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes vorgelegt, mit dem allerdings nur die Einführung einer Videoüberwachung in Schlachthöfen aufgenommen werden soll. Darüber hinaus sieht dieser Entwurf lediglich redaktionelle Änderungen des Tierschutzgesetzes vor.

Frauke Patzke, Agrarstaatssekretärin und Vorsitzende des Leitungsausschusses des Niedersächsischen Tierschutzplans für nachhaltige Nutztierhaltung: „Mit dem Eckpunktepapier liegt nun eine gute fachliche Grundlage für den Einsatz von Kamerasystemen in Schlachtbetrieben vor. Es ist an der Zeit, dass der Bund sich jetzt endlich auf den Weg macht und die Kameraüberwachung in das Tierschutzgesetz aufnimmt. Die Vorschläge hierzu liegen mit dem Referentenentwurf auf dem Tisch. Mehr Transparenz in den Schlachthöfen bedeutet auch mehr Tierschutz!“ Dabei sei wichtig, dass die Regelungen insbesondere auch unter Berücksichtigung notwendiger datenschutzrechtlicher und technischer Vorgaben festgelegt werden. In diesem Zusammenhang sollten auch bundeseinheitliche Anforderungen an die Speicherung und Weitergabe von Daten sowie die Möglichkeiten der Datenverarbeitung und -auswertung durch selbstlernende Systeme („KI“) definiert werden.

Unabhängig von einer gesetzlichen Regelung haben Betriebe bereits jetzt die Möglichkeit, Kamerasysteme zu nutzen. Für deren Nutzung dienen die Empfehlungen des ML als gute Leitschnur. Konkret beschreiben die Eckpunkte, in welchen Bereichen von Schlachtbetrieben der Einsatz von Videoüberwachung tierschutzfachlich sinnvoll sein kann. Sie geben Empfehlungen zur Anbringung und Ausrichtung von Kameras und bieten eine Interpretationshilfe für die Auswertung der Videoaufnahmen. Dabei berücksichtigen sie, dass Schlachtbetriebe unterschiedliche bauliche und organisatorische Voraussetzungen aufweisen. Die Eckpunkte wurden auf der Internetseite des ML veröffentlicht (Fach-Arbeitsgruppe Schlachtung und Tötung). Das ML hat das Dokument auch an die obersten für den Tierschutz zuständigen Landesbehörden übermittelt.

Hintergrund:

Am Niedersächsischen Tierschutzplan arbeiten seit 2011 Gremien aus Vertreterinnen und Vertretern unter anderem aus der Wissenschaft, der Ernährungs- und Landwirtschaft, von Tierschutz- und Umweltverbänden, der Kirchen und von Behörden mit. Im Rahmen des aktuellen Tierschutzplans werden von zwölf verschiedenen Fach-Arbeitsgruppen Handlungsempfehlungen und Leitlinien für Tierhalterinnen und Tierhalter sowie Behörden im Bereich Tierschutz erarbeitet. (Niedersächsischer Tierschutzplan für nachhaltige Nutztierhaltung)

Artikel-Informationen

erstellt am:
26.03.2026

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