Artikel-Informationen
erstellt am:
17.12.2025
Hannover. Die flächen- und tiergebundenen Direktzahlungen der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP) – zu denen auch die Ökoregelungen gehören – werden noch am 23. Dezember an die landwirtschaftlichen Betriebe ausgezahlt. Das teilt das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz mit. Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte: „Die Bewilligungen sind jedes Jahr ein Kraftakt für die Landwirtschaftskammer Niedersachsen und das Servicezentrum Agrarförderung und Landentwicklung und Agrarförderung in Abstimmung mit meinem Haus. Alle Beteiligten haben sehr gut zusammengearbeitet, so dass rund 99 Prozent der Antragstellenden die Auszahlungen pünktlich vor Weihnachten erhalten – dafür mein herzlicher Dank!“
Insgesamt wurden 129.000 Anträge von rund 41.900 Antragstellenden bewilligt. Das entspricht einer Auszahlungsquote bei den Direktzahlungen von gut 99 Prozent der auszahlungsfähigen Anträge. Rund 60 Prozent der Begünstigten haben in diesem Jahr an mindestens einer freiwilligen Ökoregelung* mit insgesamt jetzt knapp 21 Prozent ihrer landwirtschaftlichen Fläche teilgenommen. Das bedeutet: Auf rund 21 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche der Förderregion wurde mindestens eine Ökoregelung umgesetzt. Insgesamt fließen für die Ökoregelungen 92,7 Millionen Euro in die Förderregionen. Bei den Zahlungen handelt es sich um die umfangreichsten Einkommensstützungen für die Landwirtschaft in der Förderregion Niedersachsen, Bremen und Hamburg. Sie umfassen neben den flächenbezogenen Direktzahlungen (Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit, die ergänzende Umverteilungseinkommensstützung, die Einkommensstützung für Junglandwirtinnen und Junglandwirte sowie die verschiedenen Ökoregelungen) auch die gekoppelte Einkommensgrundstützung für Mutterkühe und Mutterschafe und -ziegen.
In dem Zusammenhang erneuert die Ministerin ihre Erwartungshaltung für die neue Förderperiode in Richtung EU: „Unsere heimische Landwirtschaft wird nur dann zukunftsfähig und damit auch wettbewerbsfähig sein, wenn unsere Lebensmittel auf klimaresilienten Betrieben im Einklang mit dem Schutz unserer Natur produziert werden. Dabei muss die gemeinsame europäische Agrarpolitik – die GAP – die Landwirtinnen und Landwirte künftig zielgerichteter unterstützen und ökologische Leistungen wirklich entlohnen. Die neue Förderperiode beginnt 2028. Jetzt müssen die Weichen gestellt werden. Der wichtigste Kernpunkt: Wer etwas für die Umwelt leistet, muss auch Geld damit verdienen können und nicht nur wie bislang für Mehrkosten oder die Ertragsminderung entschädigt werden.“
*Ökoregelungen sind freiwillige Maßnahmen für ökologische und konventionelle Betriebe insbesondere für den Artenschutz