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Landes-Raumordnungsprogramm: Eingaben der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung werden ausgewertet

Hannover. Noch bis heute (Mittwoch) haben die Öffentlichkeit und die öffentlichen Stellen, die Möglichkeit eine Stellungnahme zu dem Entwurf der Fortschreibung des Landes-Raumordnungsprogramms (LROP) abzugeben. Die Niedersächsische Landesregierung beabsichtigt, das bisherige LROP nachhaltig und zukunftsfest an die künftigen Anforderungen der Raumnutzung anzupassen. Hierfür hatte das Kabinett am 8. April einen entsprechenden Entwurf für die Beteiligung von Behörden und Öffentlichkeit freigegeben. Bis heute sind an die 200 Stellungnahmen eingegangen, weitere Eingaben werden erwartet. So haben neben den Umwelt- und Naturschutzverbänden beispielsweise auch zahlreiche Städte und Gemeinden, Landkreise, weitere öffentliche Stellen, Unternehmen und Vereine, aber auch Privatpersonen Stellungnahmen abgegeben.

Das Landes-Raumordnungsprogramm bildet den Grundstein für die Nutzung des öffentlichen Raums in Niedersachsen, auf die die regionale und örtlich differenzierte Raumordnung aufbaut. Raum ist eine endliche Ressource und seit jeher gibt es Auseinandersetzungen um dessen Nutzung. Genau hier setzt das LROP an, schafft Klarheit und stimmt die oftmals widerstreitenden ökologischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Interessen an den Raum aufeinander ab. Damit einhergehende Belastungen für Mensch und Natur sollen durch eine gute Koordinierung auf das erforderliche Maß begrenzt werden.

Stefanie Geisler, Pressesprecherin des ML: „Wir sind uns als Landesregierung sehr einig, dass wir alle Stellungnahmen intensiv prüfen und bedanken uns für die vielen Hinweise und Anregungen. Insbesondere die Vorschläge für den Umwelt- und Naturschutz wollen wir zum Schutz unserer natürlichen Ressourcen wohlwollend prüfen und wo möglich Verbesserungen zum Schutz der Natur und des Klimas aufnehmen. Auch die hohe Bedeutung und Wiederherstellung der Wälder für den Natur- und Klimaschutz teilen wir. Dazu sind wir auch sehr gesprächsbereit und dialogorientiert – das ist Sinn und Zweck eines Beteiligungsverfahrens. Wie auch die Umweltverbände betonen, wollen wir den Ausbau der Windenergie und die Flächen- und Ausbauziele nicht in Frage stellen, sondern gemeinsam und möglichst schonend im Sinne von Mensch und Umwelt erreichen."

Die große Anzahl bis jetzt eingegangener Stellungnahmen tragen allesamt zu einer Qualifizierung des Programms bei. Mit der Auswertung der meist sehr umfangreichen Eingaben zum ersten Entwurf der Landesregierung wird nun begonnen, jede einzelne wird bewertet und abgewogen.

Auf dieser Basis wird der Entwurf des LROP in Abstimmung mit allen betroffenen Ressorts der Landesregierung überarbeitet werden. Im kommenden Jahr wird die Öffentlichkeit dann zum überarbeiteten zweiten Entwurf erneut beteiligt werden. Anschließend erhält auch der Niedersächsische Landtag Gelegenheit zur Stellungnahme, bevor die Landesregierung die Änderungsverordnung beschließen wird.


Hintergrund:

Was ist ein LROP und wofür braucht man es?

Das LROP ist der Raumordnungsplan für das Land Niedersachsen. Es basiert auf einer Verordnung aus dem Jahre 1994, wurde seitdem mehrfach aktualisiert, in den Jahren 2008 und 2017 insgesamt neu bekannt gemacht und zuletzt 2022 geändert.

Mit einem LROP werden verbindliche Festlegungen zu raumbedeutsamen Nutzungen für das Landesgebiet Niedersachsens einschließlich des niedersächsischen Küstenmeeres getroffen. Dazu zählen beispielsweise Siedlungs- und Versorgungsstrukturen, Vorranggebiete Wälder und Torferhalt, Naturschutzgebiete, Biotopverbünde, Stromtrassen, Bahn- und Straßenstrecken, Rohstoffgewinnung, Freiraumnutzungen und -funktionen sowie technische Infrastrukturen.

Warum muss das LROP überarbeitet werden?

Das neue LROP soll zum Klimaschutz beitragen und auf neue Entwicklungen reagieren. So werden etwa neue Regelungen zum verbesserten Hochwasserschutz und zum Biotopverbund, zur Reaktivierung von Schienenstrecken, zur Windenergie und Photovoltaik, zur Klimaneutralität der Wirtschaft, zur Wasserstoffversorgung, zur Rückholung des Atommülls aus der Asse oder auch zum Schienen-, Straßen- und Radverkehr getroffen. Die geplanten Änderungen sollen den Wandel des Industrie-, des Verkehrs- und des Energiesektors hin zur Klimaneutralität flankieren und gleichzeitig den Naturschutz stärken. So sind etwa Festlegungen zur Erhaltung der Wiedervernässungsoption auf Vorranggebieten Torferhaltung sowie auf weiteren Moorböden bei der Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen vorgesehen.


Alle weiteren Informationen hierzu gibt es online auf www.ml.niedersachsen.de/lrop


Artikel-Informationen

erstellt am:
04.06.2025
zuletzt aktualisiert am:
06.06.2025

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