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Jetzt digital beantragen: Förderung für Mehrgefahrenversicherungen

Agrarministerin Staudte: „Höfe gegen Dürren und Überschwemmungen absichern“


Hannover. Niedersachsen unterstützt weiterhin Landwirtinnen und Landwirte, die sich gegen Extremwetterereignisse mit einer Mehrgefahrenversicherung absichern – ab 2026 können die Anträge für die Fördermaßnahme nun auch digital gestellt werden. Die Antragsphase läuft vom 12. März bis 15. Mai. Teilnehmen können landwirtschaftliche Betriebe aus Niedersachsen, Bremen und Hamburg. Sie können ihren Antrag nun parallel zum GAP-Sammelantrag im Online-Programm ANDI stellen (Agrarförderung Niedersachsen Digital). Für die aktuelle Förderperiode stehen 15 Millionen Euro an Fördermitteln bereit.

Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte: „Ich freue mich, dass eine digitale Antragsstellung realisiert werden konnte! Das bringt eine erhebliche technische Erleichterung für die landwirtschaftlichen Betriebe. Wir sehen, dass Wetterextreme infolge des Klimawandels immer mehr zunehmen. In Niedersachsen haben wir schon im Jahr 2025 einen Temperaturanstieg von 2,4 Grad seit 1881 zu verzeichnen. Ich kann daher jedem landwirtschaftlichen Betrieb nur ans Herz legen: Prüfen Sie, ob eine Absicherung in Form einer Pflanzenversicherung genutzt werden soll und informieren Sie sich bei uns über eine Förderung.“

Mehrgefahrenversicherung: Was wird gefördert?

Mit der Fördermaßnahme Mehrgefahrenversicherung werden Schadens- und Indexversicherungen für verschiedene Kulturen im Ackerbau, Grünland, Beeren-, Kern- und Steinobstanbau sowie Möhren und Zwiebeln gefördert. Förderfähig sind Versicherungen gegen Sturm, Starkregen, Überschwemmungen, Starkfrost und Trockenheit/Dürre in Höhe von bis zu 50 Prozent der Versicherungsprämie.

Mehrgefahrenversicherung: So geht‘s zur Förderung

Wer interessiert ist, sollte sich zügig um ein entsprechendes Versicherungsangebot kümmern. Dieses muss zusammen mit dem Antrag auf Teilnahme abgegeben werden. Nach der Antragsabgabe – spätestens bis zum 15. Mai – durchläuft dieser ein Priorisierungsverfahren. Danach werden die Zusicherungsbescheide verschickt und die Versicherungsverträge können verbindlich für ein oder mehrere Jahre abgeschlossen werden.

Für alle Betriebe, die bereits dieses Verfahren durchlaufen und einen gültigen Zusicherungsbescheid vorliegen haben, ist der Förder- mit Auszahlungsantrag relevant. Dieser kann nun ebenfalls über ANDI abgegeben werden, um die Förderung zu erhalten.

Die Antragsabgabe in der Webanwendung ANDI erfolgt analog zum Sammelantrag entweder über die BUND-ID, MUK oder mit dem Datenbegleitschein.

Weitere Informationen werden auf der Internetseite des SLA – Servicezentrum Landentwicklung und Agrarförderung sowie auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer mit dem Webcode 01043040 zur Verfügung gestellt.

Artikel-Informationen

erstellt am:
09.03.2026

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